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Naturkunde: Naturk. f. höh. Lehranst. nach d. Unterrichtswerk von Schmeil-Norrenberg, neubearb. von Wefelscheid u. Fischer, Leipzig, Quelle u. Meyer wird beantragt,
Singen: Thiel, Chorbuch(G.-V. 21. 4. 1914, No.*4466). Andere als-die hier angegebenen Lehrbücher sind in der Anstalt nicht in Gebrauch.
10.) Mitteilungen an die Eltern.
1. Die verehrten Eltern, bez. deren Vertreter, werden gebeten, sich von ihren Söhnen recht oft die von den Lehrern korrigierten und beurteilten schriftflichen Arbeiten vorlegen zu lassen. Das hierdurch gewonnene Bild von dem Stande der Leistungen sollte durch persönliche Rücksprache mit den Lehrern in deren Sprechstunden vervollständigt werden, die auf einer im Erdgeschoß des Schulgebäudes aus-— hängenden Tafel zu ersehen sind. Es wird jedoch gebeten, in den letzten 6 Wochen des Schuljahres von Besuchen abzusehen, da etwaige starke Lücken in dem Kenntnisstande der Schüler dann meistens nicht mehr ausgefüllt werden können.— Zu vertraulichen Aussprachen aber über das sittliche Verhalten der Schüler sollten die Eltern jederzeit mehr als bisher die Sprechstunden der Lehrer und des Direktors be- nutzen. Durch rechtzeitige Mitteilungen über Vorkommnisse, die etwa nur den Eltern bekannt sind, könnte manchem Schaden vorgebeugt werden.
2. In den unteren und mittleren Klassen sind Aufgabenhefte zu führen. Diese sowie auch die häusliche Lektüre der Kinder zu überwachen, wird allen Eltern dringend empfohlen.
3. Ein teilweiser oder völliger Erlaß des Schulgelds— nicht zu verwechseln mit der sog. Ge- schwisterermäßigung, die ebenfalls nur auf Antrag gewährt wird— ist an folgende Vorbedingungen ge- knüpft: a) tadellose Führung des Schülers in sittlicher Beziehung und Erfüllung seiner Pflichten gegen die Schule, b) gute oder mindestens wohl befriedigende Leistungen, c) rechtzeitige Vorlegung eines Gesuches seitens der Eltern, worin die wirtschaftliche Notwendigkeit dieses Schulgeld-Nachlasses begründet ist.
4. Die Teilnahme unserer Schüler an den so zahlreichen und verschiedenartigen Jugendvereinen zu überwachen, ist nicht mehr Sache der Schule. Um so mehr ist es erforderlich, daß die Eltern dieser Seite des Jugendlebens ihre Aufmerksamkeit schenken und sich, wenn von dort irgendwelche körperliche oder seelische Schädigungen drohen, rechtzeitig mit der Schule in Verbindung setzen.
5. Um die Ertfüchfigung unserer Jugend zu unterstützen, ist es unseren Schülern nach der Schulordnung nicht gestattet, kurze Entfernungen bis zur Anstalt mit dem Rade zurückzulegen. Alle, die innerhalb des Kreises wohnen, dessen Mittelpunkt das Schulgebäude ist und dessen Radius nicht mehr als 1 km=(etwa 12 Min.) beträgt, sind angewiesen, zu Fuß zur Schule zu kommen.(Ein Pharus- plan von Homburg mit eingezeichnetem Kreis hängt im Schulgebäude aus.) Auch wäre es sehr zu be- grüßen, wenn die Schüler der unteren und mittleren Klassen wieder dazu übergehen wollten, ihre Bücher in einem Ranzen auf dem Rücken statt in einer Tasche oder einem Riemen in der Hand zu tragen.
6. Es fügt sich in den Arbeitsplan der Anstalt am besten ein, wenn die Schüler in einer der beiden Tertien oder auch in U. II, konfirmiert werden, nicht schon in IV.
7. Es ist töricht und verkehrt, wenn Realschüler aus Furcht vor der Schlußprüfung oder infolge unsachlicher Beratung die Anstalt vor Abschluß der U. II. verlassen, um vorzeitig in eine Oberrealschule einzutreten. Die Schlußprüfung ist eher geeignet, den Aufstieg in die Obersekunda zu erleichtern als zu erschweren. Die am Orte beſfindlichen Bildungsmößplichkeiten sollten voll ausgenutzt und überflüssiges, ebenso zeitraubendes wie schädliches Tram- oder Bahnfahren vermieden werden.
8. Für die Aufnahme in eine der pädagogischen Akademien zu Elbing, Kiel, Bonn und Frankfurt a. M. gelten folgende ministeriellen Bestimmungen: Der Bildungsgang ist zweijährig. Studien- gebühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der päda- gogischen Akademie erhältlich. Aufnahmegesuche sind bis spätestens zum 15. März an eine der Akademien zu richten. Der Meldung sind beizufügen: 1. Ein Lebenslauf, 2. eine beglaubigte Abschrift des Reife- zeugnisses einer neunklassigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über deren voraussichtliches Bestehen, 3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes, 4. ein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörigkeit. Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort einberufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nach- singen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiele eines der drei Instrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die elementaren Grund- lagen vorhanden sein. Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musi- kalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, bleibt der ministeriellen Entscheidung vorbehalten.(Bekanntm. des PSK zu Kassel No. 13553),


