Jahrgang 
1904
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6.Ma Normandie par Bérat, vorgetragen von Idstein, Vg.

7.Morgenwanderung von E. Geibel, Warnke, IIIr.

8. Orpheus und Eurydice aus Ovids Metam. Nolte, IIIig.

9. Andante religioso für zwei Violinen, Cello und Klavier, von Mendelssohn.

10.The last rose of summer by Th. Moore, vorgetragen von Kranz, IIr. 11.Le loup et l'agneau par Lafontaine, Engels, IIg.

12. Vergebung der Prämie aus der Heinrich-Hammelmann-Stiftung.

13. Uber die Freundschaft(in lateinischer Sprache) von E. Proescholdt, I2g. 14. Ansprache des Direktors an die abgehenden Schüler.

15.Harre, meine Seele von Malan.

Die Sommerferien beginnen am 3. Juli, die Herbstferien am 27. Se tenbor, die ersteren dauern bis zum 21. August, die zweiten bis zum 10. Oktober einschliesslich. Beurlaubung im Anschluss an die Ferien känn nur gewährt werden, wenn der Gesundheits- zustand des Zöglings es erfordert, und wenn das rechtzeitig einzureichende Gesuch gentgend begründet ist.

Den Eltern unserer Schüler wird empfohlen, ihre Söhne den Konfirmanden- unterricht in dem Jahre besuchen zu lassen, wo die Knaben der Obertertia des Gymnasiums, der Tertia oder der Sekunda der Realschule angehören. Die Lehrer unsrer Anstalt sind gerne bereit, den Eltern über die Leistungen und das Betragen ihrer Söhne mündlich Aus- kunft zu geben, damit gemeinschaftlich auf fleissiges Arbeiten und gutes Betragen der Schüler hingewirkt werden kann, doch sind Besuche der Eltern wenige Wochen vor der Versetzung zu vermeiden, da es dann für die Schüler zu spät ist, frühere Versäumnisse wieder gut zu machen.

Damit die Schüler und durch diese ihre Eltern wissen, wann und wo sie die Lehrer sprechen können, wird eine Zusammenstellung der Sprechstunden auf dem Flur des Schulgebäudes und ausserdem in den einzelnen Klassen angeschlagen. Der Direktor ist in Schulangelegenheiten täglich von 10 11 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer zu sprechen.

Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmiguug des Direktors einzuholen. Letz- terer kann auf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulordnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen. Wenn auswüärtige Schüler ſiher Mittag in Homburg bleiben, müssen ihre Eltern dafür sorgen, dass sie in einer Fa- milie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nachmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebäude dürfen sich Schüler in der Mittagspause nicht aufhalten.

Zum Eintritt in die Sexta ist ein Alter von neun Jahren und an Vorkenntnissen nötig: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2) Fer- tigkeit, Diktiertes in deutscher und in lateinischer Schrift ohne grobe Fehler gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben, 3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gan- Zahlen, 4) Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des alten und des neuen Testa- ments.

Anmeldungen neuer Schüler nimmt der Unterzeichnete am Samstag, den 9. April, 9 11 Uhr vormittags im Schulhause entgegen. Vorzulegen sind: 1) Der Ge-