II. Auszug aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Berlin, 26. März 1902. Der Herr Minister macht den Lehrern zur Pflicht, auf die Pflege einer guten Handschrift der Schüler hinzuwirken. In die Schulzeugnisse und in die Reifezeugnisse sollen Urteile über die Handschrift der Schüler aufgenommen werden.
Cassel, 31. Mai. Es wird darauf hingewiesen, dass die neue deutsche Recht- schreibung vom 1. April 1903 an in den Schulen anzuwenden ist.
Cassel, 19. Juli. Die Schüler und ihre Eltern sollen von Zeit zu Zeit darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Teilnahme an Schülerverbindungen streng verboten und mit den schwersten Strafen bedroht ist.
Gassel, 4. August. Gemäss der Allerhöchsten Erlasse vom 6. Februar und vom 28. Juni 1902 sind zum Nachweis des wissenschaftlichen Bildungsgrades behufs Zulassung zur Offizierslaufbahn die Reifezeugnisse der drei Schulgaittungen als gleich- wertig anzusehen.
Homburg, 30. September. Die städtischen Behörden beschliessen, den fünften Nach- trag zum Normaletat vom 1. April 1902 an in Kraft treten zu lassen, zur Deckung der Mehrausgabe aber das Schulgeld um jührlich 10 Mk. für jeden Schüler zu erhöhen, doch soll die Zahlung des erhöhten Schulgeldes erst am 1. Oktober beginnen.
Cassel, 23. November. Die Einführung des methodischen Leitfadens für Chemie und Mineralogie von Dr. Schreiber statt des Grundrisses von Rüdorff wird ge- nehmigt.
Cassel, 19. Dezember. Ausser dem Direktor sollen auch die Lehrer Ort, Tag und Stunden angeben, in denen sie in Schulangelegenheiten für die Eltern zu sprechen sind.
Gassel, 19. Dezember. Die Einführung von Neubauer, Lehrbuch der Geschichte, im Obergymnasium statt des historischen Hilfsbuchs von Herbst wird genehmigt. Cassel, 2. Januar 1903. Es wird an die Mitglieder des Kollegiums die Aufforderung gerichtet, der König Wilhelm-Stiftung für erwachsene Beamtentöchter bei-
zutreten.
Cassel, 23. Januar. Es werden Zählkarten übersandt, deren Fragen am 12. Februar von allen Schülern unter Aufsicht der Klassenlehrer beantwortet werden sollen. Gassel, 2. Februar. Das Buch von Ad. Beier„Die Berufsbildung nach Berech- tigungen der höheren Lehranstalten in Preussen“, Halle, Buchhandlung des Waisen-
hauses, 80 Pfg. wird zur Anschaffung empfohlen.
Cassel, 2. Februar. Es soll berichtet, werden, in welcher Weise, zu welcher Zeit und an welcher Stelle das Schulgeld eingezogen wird.
Hom burg, 19. Februer. Der Magistrat macht Mitteilung von der Anstellung des bis- herigen Polizeisergeanten Diemer als Schuldiener vom 1. April d. J. an.


