Jahrgang 
1884
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D. Auszug aus den Verfügungen der Königl. Behörden, insoweit sie von allgemeinem Interesse sind.

Verfüg. v. 28. März 1883 bringt Ministerial-Erlass v. 15. März 1883, welcher Berechtigg. erteilt zur Versetzung aus einem Realprogymnasium in ein Progymnasium bis zur III2 ein- schliesslich, wenn das Zeugnis im Lateinischen das Prädicatgenügend enthält u. ebenso aus einem Progymnasium in ein Realprogymnasium, wenn dieselbe Censur im Französischen und der Mathematik erteilt ist.

Verfüg. v. 12. April teilt mit, dass anfangs October an der Königl. Central-Turnanstalt ein 6 monatlicher Cursus für Lehrer eröffnet werde.

Verfüg. v. 19. April bringt Ministerial-Verfügung, den Turnunterricht u. Turnspiele betr.

Verfüg. v. 19. Mai teilt ein Ministerial-Rundschreiben vom 23. April a. c. mit über Or-

ganisation der Vorschulen. Verfüg v. 22. Mai empfiehlt die Schrift v. Kohbrausch u. Marten über Turnspiele, Ver-

lag v. C. Meyer, Hannover.

6. Verfüg. des Curatoriums v. 11. Juni ordnet an, dass d. Dienstwohnung des Direktors vom

7.

1. October a. c. an zu Schulzwecken verwandt werden solle.

Verfüg. v. 26. Juli betrifft Schulstrafen namentlich der Probecandidaten.

Verfüg. v. 1. August teilt eine Cabinetsordre vom 21. Mai nebst Ministerial-Erlass vom 10 Juli mit, betreffend die Lutherfeier am 10. November.

Verfüg. v. 8. August bringt Ministerial-Erlass vom 30. Juli über den Turnunterricht. Verfüg. v. 31. August gestattet, dass an den Manövertagen der Unterricht am 21. u. 22. September ausgesetzt werde.

Verfüg. v. 8. October betrifft die Ferien der höheren Schulen.

Verfüg. v. 24. October genehmigt die zur Feier von Dr. Martin Luthers vierhundert- jährigem Geburtstage gemachten Vorschläge.

Verfüg. v. 23. October fordert Bericht darüber, ob den Schülern die Möglichkeit darge- boten sei, sich Fertigkeit im Stenographiren anzueignen.

Verfüg. des Curator. v. 23. November bringt Protokoll vom 22. November über Wohnung des Pedellen und nächtliche Ueberwachung des Schulhauses.

Verfüg. v. 26. November genehmigt d. Einführung d. 1. Teils des histor. Hülfsbuchs von W. Herbst, für Gymnasien bestimmte Ausgabe für die Gymuasial-Secunda von Ostern ab. Verfüg. v. 3. December betrifft Gesundheitsmassregeln bezüglich der Subsellien und Mützen- haken.

Verfüg. v. 21. December enthält Ministerial Rundschreiben v. 29. November, welches Be- richt fordert über Fortgang des Turnwesens, PDurnfahrten, Jugendspiele etc.

Verfüg. v. 28. December teilt mit, dass d. Verhandlungen der Directoren-Conferenzen der älteren Provinzen sowie von Hannover, Schleswig-Holstein den Schulen zugehen sollen. Verfüg. v. 3. Januar 1884 ordnet an, dass Probecandidaten nur solche Disciplinen zuge- wiesen werden dürfen, für welche sie die facultas docendi erworben haben.

Verfüg. v. 15. Januar übermittelt ein Ministerial-Rundschreiben vom 7. Januar, welches Guths Muths Schrift über Turnspiele ete, herausgegeben v. Schettler, 6. Aufl, Verlag v. G. A. Grau& Cie. 1884 zur Anschaffung empfiehlt.

Verfüg. v. 13. Februar trifft Bestimmungen bezüglich der Uebernahme von Priyvatunter- richts- und Arbeitsbeaufsichtigungs-Stunden seitens der Lehrer und fordert Bericht über

den betreffenden Gegenstand.