Jahrgang 
1883
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III. Chronik der Realschule und des Progymnasiums.

Nachdem erlassener Bekanntmachung gemäss am 14. April 1882 die Schüler- aufnahme vollzogen, 38 Knaben sich angemeldet und die gesetzlichen Impfscheine vorgezeigt hatten, begunn das neue Schuljahr am 17. April Vormittags mit der Prüfung der eingetretenen Knaben. Am Nachmittag wurde bei der mit Gebet und Gesang eröffneten Schulfeier vom Di- rector eine Ansprache an die Schüler gehalten, nach deren Beendigung die Schulgesetze vor- gelesen resp. erklärt und die Novizen vorschriftsmässig durch Handschlag auf dieselben ver- pflichtet wurden.

Der Unterricht begann am 18. April um 7 Uhr vormittags in den 6 obersten Klassen, in der Vorschule um 8 Uhr.

An demselben Tage trat Herr Candidat Ph. Encke in Funktion.

Am 5. Juni wurde laut Ministerial-Verfügung der Volkszählung wegen der Unterricht ausgesetzt.

Am 27. Juli machte der Verwaltungsrat der hiesigen Sparkasse unserer Schule ein namhaftes, sehr dankenswertes Geschenk von 720 Markzur Beschaffung wissenschaftlicher Werke.

Die Sommerferien dauerten vom 4. bis 30. Juli.

Dienstag den 22. August hielt Herr Professor Euler aus Berlin im Auftrag des König- lichen Cultus-Ministeriums Revision über den Betrieb des Turnunterrichtes an der Anstalt

Am 2. September wurde das Sedansfest durch Gebet, Gesang, Deklamation und Fest- rede gefeiert.

Die Herbstferien dauerten vom 24. September bis 8. Oktober.

Am 9. Oktober traten 8 neue Schüler in die Anstalt ein.

Die Klassen-Prüfungen wurden in der letzten Woche vor den Weihnachtsferien vor- genommen.

Die Weihnachtsferien dauerten vom 24. Dezember 1882 bis zum 7. Januar 1883.

Am 8. Januar traten 3 neue Schüler ein.

Der Geburtstag Sr. Majestät wurde am 22. März durch Gottesdienst, Schulactus mit Gesang, Declamation und Rede festlich begangen.

Bemerkung: Die Schule ist darauf bedacht, durch die den Schülern aufgegebene häusliche Beschäftigung den Erfolg des Unterrichts zu sichern und die Schüler zu selbst ständiger Thätigkeit anzuleiten, aber nicht einen der körperlichen und geistigen Entwickelung nachteiligen Anspruch an die Zeitdauer der häuslichen Arbeit der Schüler zu machen. Ia beiden Hinsichten hat die Schule auf die Unterstützung des elterlichen Hauses zu rechnen. Es ist die Pflicht der Eltern und deren Stellvertreter, auf den regelmässigen häuslichen Fleiss und die verständige Zeiteinteilung ihrer Kinder selbst zu halten, aber es ist eben so sehr ihre Pflicht, wenn die Forderungen der Schule das zuträgliche Mass der häuslichen Arbeitszeit ihnen zu überschreiten scheinen, davon Kenntnis zu geben. Die Eltern oder deren Stellver- treter werden ausdrücklich ersucht, in solchen Fällen dem Direktor oder dem Klassenordinarius persönlich oder schriftlich Mitteilung zu machen, und wollen überzengt sein, dass eine solche Mitteilung dem betreffenden Schüler in keiner Weise zum Nachteil gereicht sondern nur zu unbefangener Untersuchung der Sache führt. Anonyme Zuschriften, die in Lolchen Fällen go- legentlich vorkommen, erschweren die genaue Prüfung des Sachverhalts und machen, wie sie

der Ausdruck mangelnden Vertrauens sind, die für die Schule unerlässliche Verständigung mit dem elterlichen Hause unmöglich.