Jahrgang 
1882
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Vom 31. October bis 4. November mussten die Unterrichtsstunden des erkrankten Lehrers, IIrn. Dr. Proescholdt, vicariert werden, desgleichen für Hrn. Dr. Oehler vom 17. bis 20. November. 7

Am 16. December besuchte Herr Provinzial-Schulrath Dr. Rumpel von Cassel die Untterrichtsstunden mehrerer neu angestellter Lehrer. In der Schluss-Conferenz, welcher auch der Vorsitzende des Curatoriums, Herr Polizeidirector Schaffner beiwohnte, wurden von dem hohen Vorgesetzten verschiedene die Schule betreffende Angelegenheiten eingehend besprochen, belehrende Winke erteilt und namentlich angeordnet, dass künftig die Klassenbücher wöchentlich durch den Director revidiert werden und gegen Ende eines jeden Semesters in Gegenwart sämmtlicher Lehrer Klassenprüfungen eingerichtet werden sollten.

Die Weihnachtsferien dauerten vom 23. December bis 7. Januar 1882.

Am 13. Februar trat Lehrer Hoffmann bis auf weiteres ausser Funktion wegen Er- krankung seiner Kinder, da bei ihnen das Scharlachfieber auftrat

An demselben Tage begannen die oben erwähnten Klassenprüfungen und wurden die ganze Woche hindurch täglich von 1112 Uhr Vormittags fortgesetzt.

Der Geburtstag Sr. Majestät wurde am 22. März durch Gottesdienst, Schulactus mit Gesang, Declamation und Rede festlich begangen.

Bemerkung: Die Schule ist darauf bedacht, durch die den Schülern aufgegebene häusliche Beschäftigung den Erfolg des Unterrichts zu sichern und die Schüler zu selbst- ständiger Thätigkeit anzuleiten, aber nicht einen der körperlichen und geistigen Entwickelung

nachteiligen Anspruch an die Zeitdauer der häuslichen Arbeit der Schüler zu machen. In beiden Hinsichten hat die Schule auf die Unterstützung des elterlichen Hauses zu rechnen. Es ist die Pflicht der Eltern und deren Stellvertreter, auf den regelmässigen häuslichen Fleiss und die verständige Zeiteinteilung ihrer Kinder selbst zu halten, aber es ist eben so sehr ihre Pflicht, wenn die Forderungen der Schule das zuträgliche Mass der häuslichen Arbeitszeit ihnen zu überschreiten scheinen, davon Kenntnis zu geben. Die Eltern oder deren Stellver- treter werden ausdrücklich ersucht, in solchen Fällen dem Direktor oder dem Klassenordinarius persönlich oder schriftlich Mitteilung zu machen, und wollen überzeugt sein, dass eine solche Mitteilung dem betreffenden Schüler in keiner Weise zum Nachteil gereicht, sondern nur zu unbefangener Untersuchung der Sache führt. Anonyme Zuschriften, die in solchen Fällen ge- legentlich vorkommen, erschweren die genaue Prüfung des Sachverhalts und machen, wie sie

der Ausdruck mangelnden Vertrauens sind, die für die Schule unerlässliche Verständigung mit dem elterlichen Hause unmöglich.