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V. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Vom Ruratorium wurde 3 Schülern der ganze Betrag und 14 die Hälfte des Schul- geldes erlassen.
VI. Mitteilung an die Schüler und deren Eltern.
Abgesehen von den vierteljährlichen Zeugnissen wünscht das Lehrerkollegium Eltern schwächerer oder zurückgebliebener Schüler mindestens einmal im Vierteljahr durch besondere Mitteilungen über den Klassenstand ihrer Rinder aufzuklären. Wir bitten dringend, diese Benachrichtigungen nicht als eine Kufforderung zur Bestrafung anzusehen, sondern als eine Mahnung, die Rinder entweder zu größerem Fleiße anzuhalten oder sie bei der Erledigung ihrer täglichen Hausarbeiten regelmäßig zu beaufsichtigen. Erfahrungsgemäß kommen auch Schüler mit geringerer Begabung vorwäris, wenn sie ihr tägliches häusliches Pensum sorg- fältig ausführen. Dem glücklichen, aber nicht unbedenklichen Optimismus der Jugend, der nach kurzer Arbeit meist alles erledigt glaubt, kann man erfolgreich durch regelmäßiges Ab- hören oder Durchsicht der Aufgaben begegnen.
Schluß des Schuljahres Mittwoch, den 31. März.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 15. April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahmeprüfung.
Bei der Aufnahme in die Sexta, welche in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre erfolgen darf, wird gefordert: 1. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2. Fähigkeit mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. 3. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. 4. Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Neuen Testaments.
Das Schulgeld ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Es beträgt für alle Klassen viertel- jährlich 32,50 Mk. und 25 Pfg. Bibliothekgeld. Die Erhebung findet in der ersten Woche der Monate Mai, August, November und Februar nach Schluß des Unterrichts im Schullokal durch den Rendanten der Schulkasse statt. Abmeldungen müssen vor Wiederbeginn des Unterrichts nach den Oster-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien erfolgen, widrigenfalls das Schulgeld noch für das ganze laufende Quartal zu entrichten ist. Ausnahmen unterliegen der Beschlußfassung durch das Kuratorium.
Gesuche um Erlaß von Schulgeld sind an den Vorsitzenden des Ruratoriums zu richten.
Um den Eltern der Schüler eine Besprechung mit den Lehrern zu erleichtern, sind besondere Sprechstunden angesetzt. Ort und Zeit derselben können aus einem Anschlage im Flur vor den KRlassenzimmern ersehen werden.
Ferienordnung für 1915/16.
Schulschluß: Schulanfang: Ostern 1915 Mittwoch, den 31. März. Donnerstag, den 15. Hpril. Pfingsten„ Freitag, den 21. Mai. Freitag, den 28. Mai. Sommer„ Freitag, den 2. Juli. Dienstag, den 3. Hugust. Michaelis„ Hienstag, den 28. Sept. Donnerstag, den 14. Oktober. WMeihnachten„ Dienstag, den 21. Dezbr. Mittwoch, den 5. Januar 1916.
Ostern 1916 Freitag, den 14. Hpril.
Hofgeismar, im März 1915. Der Direktor des Progymnasiums Professor Lic. theol. Stahl.


