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V. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Vom Kuratorium wurde 6 Schülern der ganze Betrag und Il die Rälfte des Schulgeldes erlassen.
VI. Mitteilung an die Schüler und deren Eltern.
1. Beschluss des Lehrerkollegiums vom 16. Dezember: Zu Rochzeiten und anderen Fo- milienfesten werden unsere Sechüler in der Regel nicht länger als für einen Tag beurlauht, auch nur bei kesklichkeiten der nächsten Verwandten. Zu diesen Zählen Eltern, Großeltern, Geschwister. Das gilt auch für den UIrlaub nach auswärfs. Die Erlaubnis ist von den dn- gehörigen schriftlieh einige Cage vorher einzuholen. Die Schule hält es für schädlich, Kinder frühzeitig an längere und anstrengende Genüsse zu gewöhnen.
2. Vom 19. Januar 1914: Die Schüler und Eltern werden gewarnt, alte Bücher, die oft wertlos sind, aus der Rand abgehender Schüler anzukaufen. Bedürftige können sich diskret an den Direktor oder den Rerrn Bibliothekar wenden.
3. Vom 16. Dezember: Die dGnustalt sprieht— um noch kein sogen. Silentium ſestzu⸗ setzen— die bestimmte Erwartung aus, daß die Schüler sich nach Eintritt der Dunkelheit zu Rause halten.
Sehluß des Schuljahres Sonnabend, den 4. tpril.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 20. Clpril, morgens 8 ÄIhr, mit der Gufnahme-
rüfung.
fri Bei der tlufnahme in die Sexta, welche in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre erſolgen darf, wird gefordert: l. Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Drucksehrift. 2. Fähigkeit mit lateinisehen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. 3. Fühigkeit, Diktiertes ohne grobe orfhographische Fehler nachzuschreiben. 4. Sicher- heit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wiehtigsten Geschichten des tllten und Neuen Cestaments.
Das Schulgeld ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Es beträgt für alle Klassen viertel- jährlich 32,50 Mk. und 25 Pſg. Bibliothekgeld. Die Erhebung findet in der ersten Woche der Monate Mai, tlugust, November und Februar nach Sehluß des Änterriehts im Schullokal durch den Rendanten der Schulkasse statt. Gbmeldungen müssen vor Wiederbeginn des AUnterrichts nach den Oster-, Sommer., Rerbst- und Weihnachtsferien erfolgen, widrigenfalls das Schulgeld noch für das ganze laufende Quartal zu entrichten ist. tlusnahmen unterliegen der Beschluß- fassung durch das Kuratorium.
Gesuche um Erlaß von Schulgeld sind an den Vorsitzenden des Kuratoriums zu riehten.
Um den Eltern der Schüler eine Besprechung mit den Lehrern zu erleichtern, sind be- sondere Sprechstunden angesetzt. Ort und Zeit derselben können aus einem Gnschlage im Flur vor den Klassenzimmern ersehen werden.
Ferienordnung für 191415.
Schulschluss: Schulanfang: Ostern 1914 Sonnabend, den 4.(ipril. Dienstag, den 21. tpril. Pfingsten„ Freitag, den 29. Mai. Freitag, den 5. Juni. Sommer„ Freitag, den 3. Juli. Dienstag, den 4. tlugust. Michaelis„ Dienstag, den 29. Sept. Donnerstag, den 15. Oktober. Weihnachten„ Mitftwoch, den 23. Dez. Dienstag, den 5. Januar 1915. Ostern 1915 Mittwoch, den 3l. Mörz.
fiofgeismar, den 25. März 1914.
Der Direktor des Progumnasiums Stahl.


