Erlass des Provinzial-Schulkollegiums vom 6. 7. 26. Die Stundentafel in U III und O III wird dahin geändert, daß in Zukunft in beiden Klassen drei Stunden Deutsch und neun Stunden Latein erteilt werden.
Min.-Erl. vom 29. 5. 26. Schüler der Oberprima, die eine technische Hoch- schule besuchen wollen, sollen sich schon 6 Monate vor der Reifeprüfung bei der Hochschule, die sie besuchen wollen, nach den Richtlinien für die praktische Aus- bildung erkundigen.
Erlaß des Provinzial-Schulkollegiums vom 8. 9. 26. Auf das Werk von W. UI- bricht„Die Alkoholfrage in der Schule“, Preis 3.50 ℛh, wird nachdrücklich hin- gewiesen.
Min.-Erl. vom 1. 11. 26. Hinweis auf die Aufnahme in die Pädagogischen Akademien.
Min.-Erl. vom 19. 11. 26. Hinweis auf die Aufnahme von Hörern und Höre- rinnen in die Preußische Hochschule für Leibesübungen.
Min.-Erl. vom 30. 11. 26. Das Studium an österreichischen Universitäten ist dem Studium an außerpreußischen reichsdeutschen Universitäten gleichzusetzen.
Min.-Erl. vom 7. 1. 27. Hinweis auf die Studienstiftung des Deutschen Volkes.
Min.-Erl. vom 18. 1. 27. Hinweis auf die Eröffnung der Pädagogischen Aka- demie auf simultaner Grundlage zu Frankfurt a. M.
Min.-Erl. vom 1. 3. 27. Von Ostern 1927 an darf keinerlei Rangordnung der Schüler mehr festgestellt werden.
Min.-Erl. vom 22. 3. 27. Richtlinien für die Erteilung des Zeugnisses der mitt-
leren Reife. S. Besondere Mitteilungen an die Eltern.
Die Schule lernt den Schüler im allgemeinen nur unter den Voraussetzungen des Unterrichts kennen, während die Eltern durch das nahe Zusammenleben in der Familie mit der Eigenart des Kindes genau vertraut werden können. Den Lehrern steht dafür eine reichere Erfahrung und mehr und mehr auch eine Kenntnis der jugend- kundlichen Forschung zu Gebote. Eine richtige Erfassung des Kindes und seiner Eigenart gelingt deshalb am ersten bei einer Zusammenarbeit von Eltern und Leh- rern. Die Eltern sollten deshalb nicht auf einen besonderen Anlaß warten, sondern von Anfang an die Bekanntschaft der Lehrer ihrer Kinder suchen, um mit ihnen zu einem Austausch der Erfahrungen bei ihren Kindern zu gelangen. Jeder Lehrer ist inseiner wöchentlichen Sprechstunde ohne vorherige Anmeldung zu sprechen. Besuche unmittelbar vor der Erteilung von Zeug- nissen oder der Versetzung sind im allgemeinen unfruchtbar. Bei der großen Er- fahrung, die dem Schularzt zur Verfügung steht, empfiehlt sich ein Besuch bei ihm besonders; er berät die Eltern unserer Schüler in seinen Sprechstunden kostenlos.
Die Hausaufgaben befinden sich nach Art und Umfang in einer starken Um- bildung. Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist der Schule deshalb besonders er- wünscht, damit Ueberlastung oder ungünstig wirkende Beanspruchung der Schüler


