der Auswahlchor, das Schülerorchester und einzelne Schüler als Sprecher von Gedichten mit. Zur Weihnachtsfeier boten Auswahlchor und Schülerorchester ältere und neue Weihnachtsmusik dar; gleichzeitig wurden Zeichnungen und Scherenschnitte von Schülern der Unterklassen gezeigt. Der Dezernent des Provinzialschulkollegium, Oberschulrat Dr. Zühlke, führte bei den Reifeprüfungen im Herbst und zu Ostern den Vorsitz. Die Studienräte Dr. Kling und Dr. Helfenbein berichteten in je einem besonderen Vor⸗ trag über ihre Reisen nach England und Frankreich.
Die I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft Höchst a. M. schenkte der Anstalt eine Reihe von Anschauungstafeln für den chemischen Unterricht, wofür ihr auch an dieser Stelle ge⸗ dankt sei.
Eine Anzahl von Betrieben, darunter die Main⸗Kraftwerke und die hiesige Hessen- Nassauische Gas⸗-Aktiengesellschaft, gestatteten einzelnen Klassen unter Führung ihrer Lehrer eine Besichtigung der technischen Einrichtungen. Die Schule weiß, daß eine solche Genehmigung ein großes Entgegenkommen bedeutet, und dankt den Betrieben für die damit gewährte wertvolle Unterstützung des Unterrichts durch Anschauung.
7. Erlasse und Verfügungen der Behörden
Min.⸗Erl. von 20. 2. 1926: Die Weiterführung der Umwandlung des mit einer Oberreal⸗ schule verbundenen Gymnasiums in Höchst a. M. in ein Reformgymnasium wird genehmigt.
Das Provinzialschulkollegium weist auf den Wert des Schulschwimmens hin(20. 5. 1925). Innerhalb der Schulzeit eines Jahres sind O Wandertage verbindlich(Min.⸗Erl. vom 20. 11. 1925). Die staatliche Stelle für Denkmalspflege in Preußen mahnt zur Schonung der Tier⸗ und Pflanzenwelt bei Schulausflügen(S. 2. 1926). Eigene Gerâte dürfen von den Schülern zu Spiel⸗ und Turnstunden nicht mitgebracht werden(Min.⸗Erl. vom 10. 6. 1925).
Die Mitwirkung jugendlicher bei öffentlichen Straßen⸗ und Haussammlungen wird be- sonderer ministerieller Genehmigung vorbehalten(Erlasse des Ministers für Volkswohlfahrt und des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom j. 1925). Durch erziehe- rische Einwirkung auf die Schüler soll die Entpolitisierung des Schullebens mit Nachdruck er- strebt werden; das Tragen und Mitbringen von Abzeichen, Bändern und anderen Symbolen jeder Art in der Schule und bei Veranstaltungen der Schule ist untersagt(Min.⸗Erl. vom 20. 8. 1025).
Die„Richtlinien für die Lehrpläne der höheren Schulen Preußens“ treten mit dem Be- ginn des Berichtsjahres in Kraft. Sie sind in der Sammlung„Weidmannsche Taschenausgaben“ im Buchhandel erschienen. Die Unterweisung der Schuljugend in der Gesundheitslehre wird erneut gefordert(Min.⸗Erl. vom 10. 2. 1926). Zur Vorbereitung auf die Neuordnung der Reifeprüfung erscheinen wichtige Ubergangsbestimmungen(Min.⸗Erl. vom 12. 11. 1925).
Die Errichtung der ersten pädagogischen Akademien eröffnet den Reifeprüflingen der höheren Lehranstalten die Laufbahn des Volksschullehrers nach zweijährigem Studium(Hin⸗ weis im Min.⸗Erl. vom 14. 1. 1926). Aus Mitteln des Reiches sind einzelne hervorragend be- gabten Schülern, besonders der Oberklassen, monatliche Erziehungsbeihilfen gewährt worden; auch für die kommenden Schuljahre ist dies in Aussicht genommen(Min.⸗Erl. vom 12. 12. 1925). In einem Erlaß„Farbe in die Schule!“(Min.⸗Erl. vom 10. 6. 1925) wird gefordert, daß die Schulgebäude im Inneren und Kußeren nicht mehr grau in grau, sondern in kräftigen, künstlerisch wirkenden Farben gemalt werden sollen.


