Jahrgang 
1915
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Die einheimischen, bei ihren Eltern wohnenden Schüler dürfen Theater, sowie öffentliche Konzerte und Vorträge nur mit der Erlaubnis, öffentliche Bälle nur in Begleitung der Eltern oder ihrer Stellvertreter besuchen; die auswärtigen Schüler bedürfen in beiden Fällen der vorher einzuholenden Erlaubnis des Klassenleiters. Für die Teilnahme an Tanzkursen ist die Genehmigung des Direktors nachzusuchen.

Die Eltern werden dringend ersucht, von etwaigen Fällen einer übertragbaren Krankheit in ihrer Familie oder in ihrem Hause dem Direktor un verzüglich Mit- teilung zu machen.

Die Abmeldung eines Schülers muß schriftlich durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht innerhalb der ersten Woche nach dem Schluß eines Unterrichtsvierteljahres, so ist das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.

Das Schulgeld ist nach Unterrichtsvierteljahren zu bezahlen. Das Unter-. richtsvierteljahr schließt mit dem letzten Schultag vor den Sommer-, Herbst- und Weihnachts- ferien, sodaß mit dem ersten Ferientag das neue Vierteljahr beginnt und das Schulgeld für dasselbe fällig wird. Erfolgt jedoch die Abmeldung eines Schülers noch in der ersten Woche der Ferien, so ist das Schulgeld nicht zu entrichten.

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Im Anschluß an die vorstehenden Bestimmungen der Schulordnung erlaube ich mir die Eltern auf die Gefahr hinzuweisen, die ihren Kindern von der immer üppiger ins Kraut schießenden Schund- und Schmutzliteratur droht. Ueberall hat man daher die Pflicht anerkannt, dieser die physische und sittliche Kratt unseres Volkes bedrohenden Gefahr mit allen Mitteln entgegenzutreten. So bereitwillig nun auch die Schule sich an allen dahin zielenden Bestrebungen beteiligt, so bleibt doch auch in diesem Kampf gegen Schund und Schmutz in Wort und Bild die ausschlaggebende Macht das Elternhaus. An die Eltern unsrer Schüler richte ich daher die dringende Bitte, die Lektüre ihrer Söhne aufs sorgfältigste zu überwachen und mit un- nachsichtlicher Strenge ungeeigneten Lesestoff von ihnen fernzuhalten. Nur auf diese Weise darf man hoffen, dem Uebel mit der Aussicht auf allmählichen Erfolg entgegenzutreten. Als recht geeignete Lektüre für Knaben kann u. a. die von dem Verein für soziale Ethik und Kunstpflege in Berlin herausgegebene ZeitschriftSonntagsfeier, sowieJung-Siegfried und Siegwart empfohlen werden.

In einem andern Erlaß hat der Herr Minister auch auf die Gefahren hingewiesen, die von den Kinematographentheatern für Körper und Geist, vor allem für das sitt- liche Empfinden der Jugend zu befürchten sind. Den Eltern sei daher dringend empfohlen, ihren Kindern nur den Besuch solcher kinematographischen Vorführungen zu gestatten, die von seiten der Schule veranstaltet werden und der Belehrung oder auch einer den Absichten der Schule nicht widersprechenden Unterhaltung dienen.

Gemäß dem Erlaß Sr. Exzellenz des Herrn Oberpräsidenten vom 24. Juni 1908, weise ich wiederholt darauf hin, daß es sich empfiehlt, sofort nach dem Eintritt des frühesten zulässigen Zeitpunktes(mit Vollendung des 17. Jahres) gemäß§ 89 der Wehrordnung die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Heeresdienst bei derPrüfungskommission für Ein- jährig-Freiwillige in Wiesbaden nachzusuchen. Dabei sind die auf dem Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst enthaltenen Bemerkungen genau zu beachten.

Zur Förderung des Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern ist die Einrichtung getroffen worden, daß jeder Lehrer wöchentlich eine Sprechstunde für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler festgesetzt hat. Über Ort, Tag und Stunde, die von jedem Lehrer zur Sprechstunde bestimmt sind, gibt eine im Flur des Schul- gebäudes, gerade dem Haupteingang gegenüber angebrachte UÜbersicht Auskunft.