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In einem andern Erlaß hat der Herr Minister auch auf die Gefahren hingewiesen, die von den Kinematographentheatern für Körper und Geist, vor allem für das sitt- liche Empfinden der Jugend zu befürchten sind. Den Eltern sei daher dringend empfohlen, ihren Kindern nur den Besuch solcher kinematographischen Vorführungen zu gestatten, die von seiten der Schule veranstaltet werden und der Belehrung oder auch einer den Absichten der Schule nicht widersprechenden Unterhaltung dienen.
Endlich sehe ich mich veranlaßt in betreff der Tanzkurse eine dringende Mahnung an die Eltern zu richten. So bereitwillig auch die Erlaubnis zur Teilnahme an Tanzkursen erteilt wird, so ist doch immer die Voraussetzung, daß sie sich in dem von der Schule gut- geheißenen Rahmen abspielen. Sie müssen sich auf die eigentlichen Uebungsstunden, das herkömmliche sog. Nikolauskränzchen und den Schlußball beschränken und Mitte Januar ihren völligen Abschluß erreichen. Einer weiteren Ausdehnung, sowie der über das Mabß hinaus- gehenden Verlängerung der einzelnen Vergnügungen muß im eigenen Interesse der Schüler ernstlich entgegengetreten werden. An die Eltern ergeht die dringende Bitte, in dieser An- gelegenheit mit der Schule zusammenzuarbeiten zum Wohle unserer Jugend.
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Gemäß dem Erlaß Sr. Exzellenz des Herrn Oberpräsidenten vom 24. Juni 1908 weise ich wiederholt darauf hin, daß es sichempfiehlt, sofort nach dem Eintritt des frühesten zulässigen Zeitpunktes(mit Vollendung des 17. Jahres) gemäß§ 89 der Wehrordnung die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Heeresdienst bei der„Prüfungskommission für Ein- jährig-Freiwillige“ in Wiesbaden nachzusuchen. Dabei sind die auf dem Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst enthaltenen Bemerkungen genau zu beachten.
Zur Förderung des Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern ist die Einrichtung getroffen worden, daß jeder Lehrer wöchentlich eine Sprechstunde für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler festgesetzt hat. UÜber Ort, Tag und Stunde, die von jedem Lehrer zur Sprechstunde bestimmt sind, gibt eine im Flur des Schul- gebäudes, gerade dem Haupteingang gegenüber angebrachte Ubersicht Auskunft. Außerdem ist in jedem Klassenzimmer cin besonderer Anschlag über die wöchent- lichen Sprechstunden der Lehrer der betr. Klasse angebracht, damit jeder Schüler stets ohne weiteres imstande ist, seinen Eltern darüber Auskunft zu geben. In etwaigen Zweifelfällen wolle man sich an den Pedellen wenden(Wohnung im Erdgeschoß). Die Eltern werden gebeten, von dieser Einrichtung, so oft es ihnen nur wünschenswert erscheint, Ge- brauch zu machen, aber nicht die Besuche auf die letzten Wochen zu verschieben, wo sie zwecklos sind. Wo es sich nicht um eine Auskunft allgemeiner Natur handelt, wolle man zunächst mit den Herren Klassenleitern und Fachlehrern in Verbindung treten und wo möglich sich einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenleiter rechtzeitig die erforderlichen Erkundigungen über den betreffenden Schüler einziehen können.
Die Sprechstunde des unterzeichneten Direktors bleibt unverändert an allen Schultagen 11—12 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer.
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Zur Aufnahme in die unterste Vorschulklasse ist in der Regel das vollendete sechste, zur Aufnahme in die Sexta der Hauptanstalt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich.
An Vorkenntnissen wird für die Sexta verlangt:
1) Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Schrift,
2) Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht allzu langsam nachzuschreiben,
3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen,
4) einige Kenntnis biblischer Geschichten.


