II. Mitteilungen aus Verfügungen der vorgesetzten Behörden. 1908.
Cassel, 9. April. Die zuständigen Herren Minister haben angeordnet, daß von den Prüfungskommissionen für Einjährig⸗Frceiwillige die dort eingereichten Reifezeugnisse und
die Zeugnisse über die bestandene Schlußprüfung den Bewerbern wieder zurückgegeben werden.
Cassel, 9. Juli. Nach einem Erlaß des Herrn Oberpräsidenten sollen die Schüler zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten darauf aufmerksam gemacht werden, daß es sich in ihrem eigenen Interesse dringend empfehle, sofort nach dem Eintritt in das militärpflichtige Alter, d. h. mit Vollenduug des 17. Lebensjahres, die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst bei der Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige nachzusuchen.
Cassel, 17. Juli. Der Herr Minister hat angeordnet, daß eine Befreiung vom Turn- unterricht nur dann auszusprechen ist, wenn durch ärztliche Zeugnisse wirkliche Leiden nach- gewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge sollen nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.
Cassel, 22. Juli. Nach einem Erlaß des Herrn Ministers haben die Oberprimaner für die mündliche Reifeprüfung zwischen Französisch und Englisch selbst zu wählen.
Oassel, 7. November. Es ist den Schülern nicht gestattet, ohne Vorwissen des Direktors Telegramme an Se. Maj. den Kaiser nnd König zu richten.
Cassel, 10. Dezember. Die allmähliche Einführung der Leitfäden der Botanik und Zoologie von Schmeil(anstelle der Lehrbücher von Schilling) wird genehmigt. 1909. Cassel, 1. Februar. Durch Erlaß des Herrn Ministers werden einige Anderungen in der„Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen“ angeordnet.
Cassel, 27. Februar. Bei Gesuchen um Befreiung vom Zeichenunterricht auf Grund von Augenleiden kann von dem Direktor das Gutachten eines Augenarztes gefordert werden.
III. GChronik der Anstalt.
Mit Beginn des neuen Schuljahres wurde der Kandidat des höheren Lehramts Wilhelm König, der seit August 1907 bis zum Herbst 1908 zuerst den Prof. Dr. Lohberg vertreten, dann die durch dessen Tod erledigte Oberlehrerstelle verwaltet und danach an der Anstalt sein Probejahr vollendet hatte, dem Gymnasium in Homburg v. d. H. als wissen- schaftlicher Hilfslehrer überwiesen. Ihm sei an dieser Stelle für das, was er an unserer An- stalt geleistet hat, aufrichtig gedankt.
Die Aufnahmeprüfung fand am 27. April statt; es wurden aufgenommen in das Gym- nasium 41, in die Realschule 47 und in die Vorschule 35 Schüler.
Am 28 April wurde das Schuljahr durch Gottesdienst in der katholischen Kirche und durch eine Andacht für die evangelischen Schüler in der Turnhalle der Anstalt eröffnet. Hier fand darauf eine gemeinsame Schulfeier statt, wobei der Direktor die Schulgesetze vor- las und die neu aufgenommenen Schüler durch Handschlag verpflichtete.


