33
Die einheimischen, bei ihren Eltern wohnenden Schüler dürfen Theater, öffent- liehe Konzerte und Vorträge nur mit der Erlaubnis, öffentliche Bälle nur in Beglei- tung der Eltern oder ihrer Stellvertreter besuchen; die auswärtigen Schüler bedürfen in beiden Fällen der vorher einzuholenden Erlaubnis des Klassenlehrers.
Den Eltern wird dringend empfohlen, Mützen, Ueberzieher, Regenschirme usw. ihrer Söhne mit eingenähten Namen zu versehen.
Ferner richte ich an die Eltern die Bitte, von etwaigen Fällen einer übertragbaren Krankheit in ihrer Familie oder in ihrem Hause mir unverzüglich Mitteilung zu machen und so die Schule in den von ihr zur Verhütung und Bekämpfung dieser Krankheiten zu treffen- den Maßregeln zu unterstützen.
Zur Förderung des Zusammenwirkens von, Eltern und Lehrern ist die Einrichtung getroffen worden, dab jeder Lehrer wöchentlich eine Sprechstunde für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler festgesetzt hat. Ueber Ort, Tag und Stunde, die von jedem Lehrer zur Sprechstunde bestimmt sind, gibt eine im Flur des Schul- gebäudes, gerade dem Haupteingang gegenüber angebrachte Uebersicht Auskunft. Außerdem ist in jedem Klassenzimmer ein besonderer Anschlag über die wöchent- lichen Sprechstunden der Lehrer der betr. Klasse angebracht, damit jeder Schüler stets ohne weiteres imstande ist, seinen Eltern darüber Auskunft zu geben. In etwaigen Zweifelsfällen wolle man sich an den Pedellen wenden(Wohnung im Erdgeschobß).
Die Sprechstunde des unterzcichneten Direktors bleibt unverändert an allen Schultagen 11—12 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer.
Die Abmeldung eines Schülers muß schriftlich durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor erfolgen und zwar spätestens innerhalb der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unterrichtsvierteljahres. Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu dem angegebenen Zeitpunkte, so ist das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.
Zur Aufnahme in die uanterste Vorschulklasse ist in der Regel das vollendete scchste, zur Aufnahme in die Sexta der Hauptanstalt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich.
An Vorkenntnissen wird für die Sexta verlangt:
1) Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Schrift,
2) Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht allzu langsam nachzuschreiben,
3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen,
4) einige Kenntnis biblischer Geschichten.
Es empfiehlt sich, diejenigen Knaben, von denen es beim Eintritt in die Sexta bereits feststeht, daß sie keine Universitätsstudien machen und überhaupt keiner Laufbahn sich zuwenden sollen, die den Besuch der drei oberen Klassen eines Gymnasiums zur Voraus- setzung hat, der Realschule zuzuführen, da solckhen Schülern der Unterricht der Realschule eine geeignetere Vorbildung für ihren künftigen Beruf geben wird, als der Unterricht des Gymnasiums.
Montag den 27. April wird von morgens 8 Uhr ab die Aufnahme- prüfung der für die Hauptanstalt angemeldeten Schülerstattfinden; die für die Vorschulklassen 1 und 2 angemeldeten Knaben brauchen erst am Dienstag den 28. April vormittags 8 Uhr zu kommen, die für die Vorschulklasse 3 ange- meldeten erst um 10 Uhr.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 28. April, vormittags 8 Uhr mit Gottesdienst in der Turnhalle für die evangelischen, in der Stadtkirche für die katholischen Schüler. Danach haben sich sämtliche Schüler der Hauptanstalt zur Eröffnungsfeier in der Turnhalle einzufinden. Die Vorschüler kommen an diesem Tage um 10 Uhr zur Schule.


