Jahrgang 
1906
Einzelbild herunterladen

33

Die einheimischen, bei ihren Eltern wohnenden Schüler dürfen Theater, öffent- liche Konzerte und Vorträge nur mit der Erlaubnis, öffentliche Bälle nur in Be- gleitung ihrer Eltern oder der Stellvertreter derselben besuchen; die auswärtigen Schüler pedürfen in beiden Fällen der vorher einzuholenden Erlaubnis des Klassenlehrers.

Zur Förderung des Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern ist die Ein- richtung getroffen worden, daß jeder Lehrer wöchentlich eine Sprechstunde für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler festgesetzt hat. Ueber Ort, Tag und Stunde, die von jedem Lehrer zur Sprechstunde bestimmt sind, gibt eine im Flur des Schulgebäudes, gerade dem Haupteingang gegenüber angebrachte Uebersicht Auskunft. Außerdem ist in jedem Klassenzimmer ein besonderer Anschlag über die wöchentlichen Sprechstunden der Lehrer dtr betr. Klasse angebracht, damit jeder Schüler stets ohne weiteres imstande ist, seinen Eltern darüber Auskunft zu geben. In etwaigen Zweifels- fällen wolle man sich an den Pedellen wenden(Wohnung im Erdgeschoß).

Die Sprechstunde des unterzeichneten Direktors bleibt unverändert an allen Schultagen 1112 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer.

Zur Aufnahme in die unterste Vorschulklasse ist in der Regel das vollendete sechste, zur Aufnahme in die Sexta der Hauptanstalt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich.

An Vorkenntnissen wird für die Sexta verlangt:

1) Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Schrift,

2) Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht allzu langsam nachzuschreiben,

3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen,

4) einige Kenntnis biblischer Geschichten.

, Es empfiehlt sich, diejenigen Knaben, von denen es beim Eintritt in die Sexta bereits feststeht, daß sie keine Universitätsstudien machen und überhaupt keiner Laufbahn sich zuwenden sollen, die den Besuch der drei oberen Klassen eines Gymnasiums zur Voraus- setzung hat, der Realschule zuzuführen, da solchen Schülern der Unterricht der Realschule eine geeignetere Vorbildung für ihren künftigen Beruf geben wird als der Unterricht des Gymnasiums.

Montag, den 23. April wird von morgens 8 Uhr ab die Aufnahme- prüfung der für die Hauptanstalt angemeldeten Schüler stattfinden; die für die Vorschulklassen 1 und 2 angemeldeten Knaben brauchen erst am Dienstag den 24. April vormittags 8 Uhr zu kommen, die für die Vorschulklasse 3 ange- meldeten erst um 10 Uhr.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 24. April, vormittags 8 Uhr mit Gottesdienst in der Turnhalle für die evangelischen, in der Stadtkirche für die katholischen Schüler. Danach haben sich sämtliche Schüler der Hauptanstalt zur Eröffnungsfeier in der Turnhalle einzufinden. Die Vorschüler kommen an diesem Tage um 10 Uhr zur Schule.

Im Schuljahr 1906 finden folgende Ferien statt:

1. Pfingstferien: Schluß des Unterrichts: Freitag, den 1. Juni, nachmittags. Anfang des Unterrichts: Dienstag, den 12. Juni.

2. Sommerferien: Schluß des Unterrichts: Donnerstag, den 12 Juli, nachmittags. Anfang des Unterrichts: Dienstag, den 14. August.

3. Herbsferien: Schluß des Unterrichts: Sonnabend, den 29. September. Anfang des Unterrichts: Freitag, den 12. Oktober.

4. Weihnachtsferien:

Schluß des Unterrichts: Sonnabend, den 22. Dezember. Anfang des Unterrichts: Dienstag, den 8. Januar 1907.

Höchst a. M., am 31. März 1906. Der Gymnasialdirektor

Prof. Hafner.