I. Allgemeine Lehrverfassung der Schule.
—.-
In den folgenden Uebersichten bezeichnet
„G“ die Klassen des Gymnasiums, „R“ die Klassen der Realschule,
„RPG“ die noch vorhandene eine Klasse des Realprogymnasiums.
1
e
—
I. Allgemeine Lehrverfassung der Schule.
—.-
In den folgenden Uebersichten bezeichnet
„G“ die Klassen des Gymnasiums, „R“ die Klassen der Realschule,
„RPG“ die noch vorhandene eine Klasse des Realprogymnasiums.
1
e
—