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20. 1. 20: Min.⸗Erl. über die Aufnahme in die staatl. pädagogischen Akademien.
2. 2.„ Betr. Zusammenarbeit von höheren Schulen und Arbeitsämtern.
13. 2.„ Betr. Ausfall des Unterrichts wegen ungewöhnlicher Kälte. 19. 2.„ Studium der technischen Wissenschaften.
1. 3.„ Die Einführung des Lehrbuches für Geographie v. Schwarz⸗Weber⸗Wagner wird genehmigt. 14. 3.„ Versetzung des Studien⸗Rats Wichert an das Gymnasium in Homburg vor der Höbe. 16. 3.„ Verbreitung von Schund⸗ und Schmutzschriften unter den Schülern.
27. 3.„ Versetzung des Stud.⸗Ass. Beckby an das Staatl- Gymnasium Hirschberg.
30. 3.„ Ueberweisung des Stud.⸗Ass. Elgert⸗Eggers an die Anstalt.
30. 3.„ Ueberweisung des Stud.⸗Ass. Beils an die Anstalt.
30. 3.„ Ueberweisung des Stud.⸗-ASs. Jörden an der deutschen Schule in Tsingtau an die Anstalt.
Mit der Verwaltung dieser Stelle wird Studien⸗Rat Casselmann beauftragt.
VIII. Mitteilungen an die Eltern.
1. Befreiungen vom Turn⸗ oder Spielunterricht können nur auf Grund eines kreisärzt⸗ lichen Gutachtens und höchstens auf ein halbes jahr erfolgen. Es sind dazu nur die Formulare zu verwenden, die beim Hausmeister zur Verfügung gehalten werden.
2. Gesuche um Befreiung vom Unterricht unmittelbar vor oder nach den Ferien müssen ebenfalls von einem kreisärztlichen Gutachten unterstützt sein und sind an den Oberstudiendirektor zu richten, nicht an den Klassenlehrer.
3. Die Spielnachmittage und Schulwanderungen gehören zum Turnunterricht; die Schüler sind zur Teilnahme ebenso verpflichtet wie bei allem Unterricht. Versäumnisse ohne rechtzeitige und triftige Entschuldigung müssen bestraft werden.
4. Das Schulgeld beträgt z. Zt. jährlich 200 Mk., die in Monatsraten erhoben werden. Ab⸗ gehende Schüler haben für den Monat voll zu bezahlen, in dem die vorgeschriebene schriftliche Abmeldung eingelaufen ist. Neu eintretende Schüler entrichten für den Monat des Eintritts ihr Schulgeld, wenn sie nicht durch Vorlegung einer Quittung nachweisen, daß sie für denselben Monat schon an einer anderen öffentlichen Lehranstalt bezahlt haben.
5. Es wird den Eltern dringend empfohlen eine Bank oder Sparkasse mit der bargeldlosen Zahlung des Schulgeldes im Girowege oder durch Postsched(Konto Frankfurt a. M. Nr. 6753 Kreis-⸗, Forst⸗ und Gymnasialkasse Hersfeld) zu beauftragen, entweder in Vierteljahrsraten von 50 RM. oder in Monatsraten von 17, 17, 16 RM. in jedem Vierteljahr. Die Ueberweisung muß die Bezeichnung „Schulgeld“ tragen und Klasse und Namen des Schülers angeben.
6. Gesetzliche Schulgeldermäßigung wird allen Eltern gewährt, die mehrere Kinder auf öffentliche oder private mittlere und höhere Schulen, Fachschulen oder Hochschulen schicken. Für das zweite Kind tritt eine Ermäßigung um 25% ein, für das dritte um 50%, für das vierte und jedes folgende um 100⁰%. Es wird vorausgeset;t, daß Eltern, die in der Lage sind das volle Schulgeld zu bezahlen, von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Nach Min. Erl. vom 26. III. 1927 ist die Ermäßigung nur auf besonderen Antrag zu gewähren.
7. Schulgeldbefreiung wird nur würdigen und bedürftigen Schülern verliehen, die sich als solche an unserer Anstalt bereits bewährt haben. Für neu eintretende Schüler ist


