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Stiftungen und Unterstützungen.
1. Das Nolitorsche Familienstipendium. Es ist in dem laufenden Rechnungsjahre dem stud. theolog. Helmut Ritter aus Niederzwehren verliehen worden.
2. Die Münscherstiftung. Das Kapital beträgt am Ende des Rechnungs- jahres 1912 4236,63 M. Davon sind 3800 M. in das Preußische Staatsschuldbuch eingetragen. Das Stipendium wurde vom Lehrerkollegium mit je 60 M. an zwei Primaner verliehen.
3. Das Schimmelpfengsche Familien-Benefizium wurqde in diesem Jahre einem Unterprimaner verliehen.
4. Die Dudenstiftung. Das Kapital beträgt am Ende des Rechnungsjahres 5912,96 M. Davon sind 5500 M. in das Preußische Staatsschuldbuch eingetragen. Es wurde im laufenden Rechnungsjahr dem stud. phil. Sopp aus Bebra verliehen.— Bewerbungen um dasselbe sind spätestens bis zum 15. August jeden Jahres an das Lehrerkollegium des Gymnasiums zu richten. Der Bewerbung ist ein Zeugnis über den Besuch einer Universität oder technischen Hochschule beizulegen.
5. Es bestehen an der Anstalt 40 Freitischstellen; Bewerbungen sind innerhalb der jeweils zu bestimmenden Frist an das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu Cassel zu richten zu Händen des Gymnasialdirektors(äußere Adresse: An die Direktion des Gymnasiums). 6. Das Kapital der neu zu begründenden Freitischstelle hat sich auf 3871,25 M. erhöht. 4
7. Würdige und bedürftige Schüler können von der Zahlung des Schulgeldes ganz oder teilweise befreit werden. Bewerbungen sind an die Direktion des Gymnasiums zu richten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß den erlassenen Be- stimmungen gemäß die Summe der Schulgelderlasse in Zukunft erheblich zu beschränken sein wird, und daß insbesonderesolche Schüler, die keine befriedigenden Leistungen aufzuweisen haben, in der Regel nicht berücksichtigt werden können.
8. Aus Anlaß der Einweihung des neuen Gymnasialgebäudes haben die städtischen Behörden von Hersfeld beschlossen, alljährlich die 4prozentigen Zinsen eines Kapitals von 4000 M. zur Verfügung zu stellen, um damit Schulgeld bezw. Unterrichtsmittel für einen würdigen und bedürftigen Schüler des Gymnasiums zu bestreiten. Der Schüler muß ent- weder in der Stadt Hersfeld geboren sein oder es müssen seine Eltern in der Stadt Hersfeld wohnen. Die Verleihung erfolgt jeweilig auf den Zeitraum eines Semesters. Bewerber haben ihr Gesuch unter Vorlegung des Zeugnisbuches dem Magistrate der Stadt Hersfeld einzureichen. Im laufenden Rechnungsjahre war der Quintaner Konrad Wolff im Ge- nusse des Benefiziums.


