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Il. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Ministerialerlaß vom 15. 2. 1910: Schüler, die ein Jahr die Prima besucht haben, werden von der Fähnrichsprüfung befreit, wenn ihre Zeugnisse über den einjährigen Besuch der Prima genügen.
Ministerialerlaß vom 14. 4. 1910: Die unterrichtliche Teilung der Obersekunda ist genehmigt.
Ministerialerlaß vom 23. 4. 1910: Wenn Eltern den Wunsch haben, ihre Rinder zu versichern, so muß ihnen überlassen bleiben, ihrerseits das Erforderliche in die Wege zu leiten.
Verfügung des Röniglichen Provinzial-Schulkollegiums vom 11. 5. 1910 betr. Hinweisung der Schüler auf die Schonung der Pflanzenwelt.
Ministerialerlaß vom 15. 2. 1910 betr. den Kampf gegen die Schund- und Schmutz- literatur.
Ministerialerlaß vom 14. 5. 1910 betr. die festliche Begehung der hundertsten Wiederkehr des Todestages der Rönigin Luise.
Ministerialerlaß vom 24. 5. 1910 betr. den Austausch deutscher, französischer und englischer Rinder namentlich während der Ferien.
Verfügung des Röniglichen Provinzial-Schulkollegiums vom 5. 7. 1910: Die ge- nehmigte Stoffverteilung im evangelischen Religionsunterricht ist auch weiterhin bei- zubehalten.
4. 8. 1910: Ubersendung des neuen Lehrplans für den Gesangunterricht.
Ministerialerlaß vom 14. 7. 1910: Zur Meldung zur Marineoffizierlaufbahn ist nicht mehr das Prädikat„gut“ für Englisch in den Reifezeugnissen erforderlich, dafür aber das Bestehen einer an der Marineschule abzulegenden besonderen„Eintrittsprüfung in Englisch“.
28. 10. 1910: Für naturwissenschaftliche Schülerübungen werden 200 M. bewilligt.
12. 12. 1910: Ubersendung der neuen Dienstanweisung.
10. 1. 1911: UÜbersendung von drei Prämien zur Verleihung an Schüler am 27. 1. 1911: Bohrdt„Deutsche Schiffahrt in Wort und Bild“,— Wislicenus„Deutsch- lands Seemacht“,— Marine-Album.


