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Der Unterzeichnete nimmt Anlaß auf die Gefahren hinzuweisen, die mit dem Besitze und unbehüteten Gebrauche von Waffen aller Art, namentlich aber Schuß- waffen, für Schüler verbunden sind. Schüler, die an Orten, wo die Schule für ihre Be- aufsichtigung ganz oder teilweise verantwortlich ist, im Besitze von Waffen betroffen werden, haben die ernstesten Schulstrafen zu gewärtigen.
Von dem Ankauf alter, schon gebrauchter Lehrbücher wird im allgemeinen abgeraten. Zerrissene, beschmutzte oder sonst unbrauchbare Bücher können überhaupt nicht, ältere Auflagen nur dann geduldet werden, wenn sie von den neuesten sich nicht wesentlich unterscheiden.
Wer die Schule zu verlassen wünscht, muß von seinem Vater oder dessen Stellver-— treter schriftlich bei dem Direktor abgemeldet werden und sich bei ihm verabschieden. Formulare zu Abmeldungen sind bei dem Gymnasialpedellen kostenlos zu erhalten.
Wenn ein Schüler nicht in der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unterrichtsvierteljahres von seinem Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor abge- meldet ist, so hat er das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 27. April, morgens 8 Uhr, mit der Auf- nahmeprüfung. Anmeldungen nimmt der ÜUnterzeichnete am 25. April in den Vormittag- stunden in seinem Amtszimmer(Gymnasialgebäude) entgegen. Das für die Anmeldung Erforderliche weisen die Anmeldescheine nach, welche durch den Gymnasialpedellen kosten- los zu erhalten sind.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9—10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.
An Vorkenntnissen wird verlangt:
1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums 130 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen.
In Gemäßheit des bei II, 25, erwähnten Ministerialerlasses ist fortan zur Erteilung des Zeugnisses der Reife für den einjährig-freiwilligen Militärdienst das Bestehen einer be- sonderen Schlußprüfung in den Fächern des Ersatzunterrichtes für die betreffenden Schüler nicht mehr erforderlich, vielmehr zulässig, daß bei ihnen— nach einjährigem Besuche der Sekunda— ebenso verfahren wird, wie bei den sonstigen Versetzungen aus der Unter- in die Obersekunda Entsprechend bei der Zuerkennung der Reife für die Obersekunda eines preußischen Realgymnasiums.
Der verhältnismäßig schwache Besuch des wahlfreien Unterrichtes besonders im Englischen und im Zeichnen läßt darauf schließen, daß von manchen Seiten die Bedeutung dieser Fächer unterschätzt wird. Je größer diese gerade in der heutigen Zeit geworden ist,
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