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6. Das Fahren in größerer Anzahl ist nicht gestattet. Wenn mehr als 4 Schüler eine gemeinschaftliche Radfahrt zu machen wünschen, so haben sie dazu die Erlaubnis des Direktors und ihres Klassenlehrers zu erbitten.
Der Unterzeichnete nimmt ferner Anlaß auf die Gefahren hinzuweisen, die mit dem Besitze und unbehüteten Gebrauche von Waffen aller Art, namentlich aber Schußwaffen, für Schüler verbunden sind. Schüler, die an Orten, wo die Schule für ihre Beaufsichtigung ganz oder teilweise verantwortlich ist, im Besitze von Waffen betroffen werden, haben die ernstesten Schulstrafen zu gewärtigen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 23. April morgens 8 Uhr mit der Auf- nahmeprüfung. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete am 21. April in den Vormittag. stunden in dem Amtszimmer im Gymnasialgebäude entgegen. Das für die Anmeldung Erforderliche weisen die Anmeldescheine nach, welche durch den Schulpedellen kostenlos zu erhalten sind.
Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9— 10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.
An Vorkenntnissen wird verlangt:
1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. 3. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 24. April früh 7 Uhr.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums 130 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht in der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unterrichtsvierteljahres von seinem Vater oder dessen Stellvertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.
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Dienstliche Zusendungen jeder Art bitte ich an„die Direktion des Königlichen Gymnasiums“, nicht an den Direktor persönlich zu richten.— Sprechstunden des Unter- zeichneten an den Werktagen von 11—12 Uhr im Gymnasium.
(Ferienordnung siehe folgende Seite.)


