Jahrgang 
1902
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einzureichen: 1. standesamtliche Geburtsurkunde; 2. Impfschein(sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits überschritten haben, über die erneute Impfung); 3. Abgangszeugnis von den früher besuchten Schulen, oder Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9 10 Jahren das ge- eignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden. An Vorkenntnissen wird verlangt:

1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. . Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments. Der Unterricht beginnt Dienstag den 8. April früh 7 Uhr. Das Schulgeld beträgt vom Beginn des neuen Schuljahrs an 130 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht in der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unterrichtsvierteljahres von seinem Vater oder dessen Stellvertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.

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Hersfeld, den 18. März 1902.

Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Duden.