Jahrgang 
1899
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2. Es dürfen nur Räder mit einer Sicherheitsvorrichtung(Bremse) angewendet werden.

3. Innerhalb der Stadt mit Einschluß der Hainstraße dürfen die Schüler überhaupt nicht fahren.

4. Das Radfahren vom Wilhelmshof ist als besonders gefährlich verboten.

5. Die Schüler dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht über eine gewisse Grenze, die auf allen von hier ausgehenden Straßen in einer Entfernung von ungefähr drei Stunden festgesetzt ist, hinausfahren.

6. Das Fahren in größerer Anzahl ist nicht gestattet. Wenn mehr als 4 Schüler eine gemeinschaftliche Radfahrt zu machen wünschen, so haben sie dazu die Erlaubnis des Direktors und ihres Klassenlehrers zu erbitten.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 10. April 8 Uhr morgens mit der Auf- nahmeprüfung. Anmeldungen wolle man mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonn- tag den 9. April an den Unterzeichneten richten. Bei der Anmeldung sind folgende Zeugnisse einzureichen: l. standesamtliche Geburtsurkunde; 2. Impfschein(sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits überschritten haben, über die erneute Impfung); 3. Abgangszeugnis von den früher besuchten Schulen, oder Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9 10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise auf- genommen werden.

An Vorkenntnissen wird verlangt:

1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift.

2. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Neuen Testaments. Der Unterricht beginnt Dienstag den 11. April früh 7 Uhr. Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums 120 Mark jührlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht in der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unterrichtsvierteljahres ordnungsmäßig(vergl. oben) abge- meldet ist, so hat er das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.

A 9= 85

Hersfeld, den 22. März 1899.

Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Dudern.