Jahrgang 
1898
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bestimmte Arbeitsstunden festgesetzt, innerhalb deren die betreffenden Schüler das Haus nicht ohne Erlaubnis des Klassenlehrers verlassen dürfen.

Für alle Schüler wird je nach den Klassen und je nach der Jahreszeit verschieden eine Abendstunde festgesetzt, nach welcher sie zu Hause sein müssen.

An öffentlichen Lustbarkeiten aller Art, als Bällen, theatralischen Vorstellungen, Konzerten, Partien, dürfen die Schüler nur mit Erlaubnis des Direktors und des Klassen- lehrers teilnehmen.

Regelmäßige Zusammenkünfte, welcher Art sie auch sein mögen, ebenso Vereini- gungen zu wissenschaftlichen und anderen Zwecken, z. B. Lese- und stenographische Kränzchen, sind nur mit Genehmigung des Direktors un d des Klassenlehrers gestattet.

Das Besuchen von Gast- und Wirtshäusern, Wirtsgärten, Konditoreien, Felsenkellern, kurz von allen Orten, wo geistige Getränke verabreicht werden, ist den Schülern nicht er- laubt, es sei denn, daß sie sich in Begleitung ihrer Eltern oder der von der Schule als deren Stellvertreter anerkannten Personen befinden. Wer in Begleitung andrer Personen einen derartigen Ort zu besuchen wünscht, hat in jedem einzelnen Fall die Erlaubnis des Direktors oder des Klassenlehrers nachzusuchen.

Schülern der beiden oberen Klassen kann, wenn die schriftliehe Zustimmung des Vaters oder dessen Stellvertreters vorliegt, die Erlaubnis zum Rauchen gegeben werden. Auf Verlangen des Direktors ist ein ärztliches Zeugnis beizubringen, daß das Rauchen dem Betreffenden nicht schädlich ist. Das Rauchen an öffentlichen Orten, insbesondere auch auf den Spaziergängen in nächster Nähe der Stadt, ist unter allen Umständen untersagt.

Die Schüler dürfen niemand ohne Erlaubnis des Direktors oder des Klassenlehrers beherbergen. Ebensowenig darf ein Schüler ohne Erlaubnis des Direktors oder des Klassen- lehrers eine Nacht außerhalb seiner Wohnung zubringen.

Wer die Schule zu verlassen wünscht, muß von seinem Vater oder dessen Stell- vertreter mündlich oder schriftlich bei dem Direktor abgemeldet werden und sich bei ihm

verabschieden.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 18. April 8 Uhr morgens mit der Auf- nahmeprüfung. Anmeldungen wolle man mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonntag den 17. April an den Unterzeichneten richten. Bei der Anmeldung sind folgende Zeugnisse einzureichen: 1. standesamtliche Geburtsurkunde; 2. Impfschein(sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits überschritten haben, über die erneute Impfung); 3. Abgangszeugnis von den früher besuchten Schulen, oder Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9 10 Jahren das ge- eignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.

An Vorkenntnissen wird verlangt:

1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift.