Jahrgang 
1898
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II.

Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

Aus dem vorigen Schuljahre ist noch eine nach Abschluß des Programms ein- gegangene Verfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 2. April nachzutragen, in der mitgeteilt wird, daß der Herr Minister durch Erlaß vom 25. März dem hiesigen Gym- nasium ein Exemplar des zweiten nach einer Skizze Seiner Majestät des Kaisers und Königs hergestellten Bildes des Professors Knackfuß als Geschenk über- wiesen habe.

1. Ministerial-Erlaß vom 15. März, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 31. Mai. Gewisse Turnübungen, namentlich das Stabspringen und die Wurfübungen, werden empfohlen.

2. Verfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 15. April. Der Direktor wird ermächtigt, den Kaplan Löbbel mit Erteilung des katholischen Religionsunterrichts an dem Gymnasium zu beauftragen.

3. Ministerialerlaß vom 17. April, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 21. April. Dem Gymnasium wird das Recht zuerkannt, Schüler vom griechischen Unterricht zu befreien und durch Ersatzunterricht im Englischen und Französischen zur Abschlußprüfung vorzubereiten.

4. Verfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 30. April. Der Kandidat des höheren Schulamts Franz Pellens wird dem Gymnasium als Wissenschaftlicher Hülfs- lehrer überwiesen.

5. Ministerialerlaß vom 7. Mai, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial- schulkollegiums vom 15. Mai. Der Herr Reichskanzler hat die Realnebenkurse am hiesigen Gymnasium anerkannt.

6. Desgl. vom 14. Mai, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzialschul- kollegiums vom 3. Juni. Der Anstalt werden 5 Exemplare der FestschriftUnser Helden- kaiser, von Prof. Dr. Oncken als Geschenk überwiesen.

7. Desgl. vom 29. Juni, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzialschul- kollegiums vom 12. Juli. Enthält Vorschriften über Anlegung von Thüren bei Neu- oder Umbauten.

8. Verfügung des Königlichen Provinzialschulkollegiums vom 28. Juli, betr. die Voll- beschäftigung des Hülfslehrers Pellens während der militärischen Dienstleistung des Oberlehrers Stern.

9. Desgl. vom 28. Juli. Der Wissenschaftliche Hülfslehrer Dehnhardt wird dem Gymnasium zu Korbach zur Vertretung eines Lehrers vom 1. August bis zum 11. September überwiesen.