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zur Einübung bezw. Wiederholung. Vom Unterricht entbunden waren von 320 Schülern im Sommer 14, von 312 Schülern im Winter 15. Die ersten 5 Abteilungen unterrichtete Berge, die 6. Koch, die 7. Lindow und die 8. Stern.
b) Gesang. 7 St. Im Sommer blieben die früheren sechs Abteilungen bestehen, im Winter jedoch wurde die 4. mit der 2. Abteilung vereinigt- Es bestand somit die 1. Abteilung aus Schülern der oberen Klassen, die für sich allein einen Männerchor, in Verbindung mit der 2. Abteilung, Schülern der mittleren und unteren Klassen, einen größeren gemischten Chor bildeten. Zur 2. Abteilung gehörten die übrigen nicht vom Gesang befreiten Schüler der oberen Klassen und zur 4. und 5. Abteilung die Schüler der mittleren und unteren Klassen, die auf den Chorgesang vorbereitet wurden. In den drei ersten Abteilungen kamen zur Ubung vierstimmige Choräle, Volks- und Vaterlands- lieder, kleinere und größere Gesangwerke verschiedenen Inhalts für Männer- und gemischten Chor mit und ohne Begleitung; in den letzten Abteilungen wurde vorgenom- men Notenlesen, Pausen, Takt- und Tonarten, Vortragszeichen, Tonleiter und Treffübun- gen, ein- und zweistimmige Volkslieder, Choräle und dergl., Die 4 ersten Abteilungen unterrichtete in 5 Stunden wöchentlich Berge, die letzte in 2 Stunden Völker.
c) Zeichnen. Für die Schüler der Gymnasialklassen von Obertertia aufwuärts war ein fakultativer Zeichenunterricht in wöchentlich 2 Stunden eingerichtet. Die Schüler wurden geübt im Zeichnen nach plastischen Ornamenten mit Angabe der Licht- und Schattenwirkung. Fortgeschrittene zeichneten nach Naturgegenständen z. B. Teilen tierischer und menschlicher Skelette oder übten sich in der farbigen Wiedergabe ausge- stopfter Vögel. Einige Schüler wurden geübt im projektiven Darstellen einfacher Körper in verschiedenen Ansichten mit Schnitten und Abwickelungen. Den Unterricht erteilte der Zeichenlehrer Lindow; es besuchten denselben im Sommersemester 16, im Winter- semester 22, im ganzen 23 Schüler.
Il. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 31. März 1892, die neue Ferienordnung betreffend. Nach dieser dauern die Osterferien 14 Tage vom Palmsonntag ab; die Pfingstferien vom ersten Festtage bis Mittwoch nach Pfingsten (einschl.); die Sommerferien 4 Wochen und einen Tag, und zwar vom ersten Sonntag im Juli ab, so daß der Unterricht an einem Dienstag beginnt; die Michaelisferien 14 Tage vom Sonntage der Michaeliswoche ab; die Weihnachtsferien 14 Tage vom 24. De- zember bis zum 6. Januar(einschließlich).
2. Desgl. vom 11. Mai, wonach auch in Zukunft noch Reifeprüfungen im Herbst zulässig sind.


