Jahrgang 
1891
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Sopran und Alt der II. Abtlg., die aus Schülern der mittleren und unteren Klassen bestand, zu- sammen einengemischten Chor. Die III. Abtlg., meist fähigere und geübtere Schüler der oberen und mittleren Klassen, für sich ein Männerchor, sang zugleich mit der IV. Abtlg., deren Sopran und Alt aus entsprechend begabten Schülern der mittleren und unteren Klassen bestand, als besserer gemischter Chor zusammen. Die 5. und 6. Abtlg. umfaßte alle sonstigen Schüler sämt- licher Klassen, die nicht im Stimmwechsel begriffen oder von dem Gesangunterricht befreit waren. Als Übungsstoff dienten in den vier ersten Abteilungen vier- oder mehrstimmige Choräle, Volks- und Vaterlandslieder und außerdem kleinere und größere Gesangwerke ver- schiedenen Inhalts für Männer- und gemischten Chor mit oder ohne Begleitung von Instrumenten so im verflossenen Winter unter anderemDie Kreuzfahrer von N. W. Gade, gesungen von der III. und IV. Abtlg. In der 5. und 6. Abteilung wurde durchge- nommen Notenlesen,-geltung, Pausen, Takt- und Tonarten, die Vortragszeichen, Tonleiter- und Treffübungen, ein- und zweistimmige Volks- und Vaterlandslieder, Choräle und dgl. Die ersten 5 Abteilungen unterrichtete in je einer Stunde wöchentlich Berge, die 6. Abtlg. in 2 St. wöchentlich Völker.

c) Zeichnen. Für Schüler der Gymnasialklassen von Tertia aufwärts bestand ein fakultativer Zeichenunterricht in wöchentlich 2 Stunden. Die Schüler wurden geübt im Zeichnen nach Körper- und ornamentalen Gipsmodellen mit Wischer und Kreide. Den Unterricht erteilte der Zeichenlehrer Lindow; es besuchten denselben im Sommer- semester 14, im Wintersemester 12 Schüler.

Il. Verfügungen der vorgesetzten Behörden u. S. W.

1. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 15. April, die Gesundheitspflege betreffend.

2. Desgl. vom 24. April, betrifft die neueOrdnung der praktischen Ausbildung der Kandidaten für das Lehrfach an höheren Schulen.

3. Mitteilung des Rektorats der Universität Marburg vom 8. Mai, wonach nur besonders tüchtige Abiturienten Aussicht auf Stipendien haben.

4. Ministerial-Erlaß vom 14. Mai, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 19. Mai, betrifft die Verleihung von bronzenen Medaillen das Denkmal Friedrichs des Großen in Berlin darstellend an Schüler, die besonders gute Kenntnisse in der vaterländischen Geschichte erworben haben.