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Springstäbe. Gerät- und Gerüstübungen wurden von den Vorturnern in besonderen Stunden vorher durchgeübt und dabei außer dem amtlichen Leitfaden das Merkbüchlein von Puritz benutzt. Einige Turnspiele, sowie Marsch-, Frei- und Ordnungsübungen in Riegenform mit Gesang und Musik kamen zur Einübung bezw. Wiederhotung. Vom Unterricht entbunden waren im Sommer von 348 Schülern 20, im Winter von 345 Schülern 18. Die ersten 5 Ab- teilungen unterrichtete Berge, die 6. Lindow.
b) Gesang. 7 St. wöchentlich. Alle Sänger waren in 6 Abteilungen geteilt. Zur 1. Abtlg. gehörten Schüler der oberen und mittleren Klassen als Männerchor; zur 2. Abtlg. solche der mittleren und unteren Klassen, welche als Sopran und Alt mit Abtlg. 1 zusammen einen gemischten Chor bildeten; zur 3. Abtlg. gehörten fähigere und geübtere Schüler der Ober- und Mittelklassen, welche für sich einen leistungsfähigeren Männerchor, zugleich aber mit Sopran und Alt der 4. Abtlg., fähigeren und geübteren Schülern der Mittel- und Unter- klassen, einen zweiten gemischten Chor bildeten; zur 5. und 6. Abtlg. zählten alle sonstigen nicht mutierenden oder dispensierten Schüler aller Klassen, die zum Chorgesang vorbereitet wurden. In der 1.— 4. Abtlg. wurden geübt vierstimmigé Choräle, Volks- und Vaterlandslieder, kleinere und größere Gesangwerke verschiedenen Inhalts für Männer- und gemischten Chor mit und ohne Begleitung eines Instruments; in der 5. und 6. Abtlg. wurde durchgenommen Notenlesen, Pausen, Takt- und Tonarten, die Vortragszeichen, Tonleiter- und Treffübungen, ein- und zweistimmige Volks- und Vaterlandslieder, Choräle und dgl. Die 1.— 4. Abtlg. unter- richtete in je einer Stunde wöchentlich Berge, die 6. Abtlg. in je 2 St. wöchentlich Völker.
c. Zeichnen. Für Schüler der Gymnasialklassen von Tertia aufwärts wurde ein fakultativer Zeichenunterricht in wöchentlich 2 St. eingerichtet. Die Schüler wurden geübt im Zeichnen nach Körper- und ornamentalen Gipsmodellen auf weißem und auf Tonpapier mit Wischer und Kreide. Den Unterricht erteilte der technische Lehrer Lindow; es besuchten denselben im Sommersemester 17, im Wintersemester 12 Schüler.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 15. März. Der Herr Minister ordnet an, daß am 22. März 1888 für weiland Se. Majestät Kaiser und König Wilhelm eine Gedächtnisfeier in allen Lehranstalten und Schulen der Monarchie stattfinden soll(s. vor- jähriges Programm S. 30 a. E.).
2. Dergl. vom 20. März. Es wird im Auftrage des Herrn Ministers 1 Exemplar des


