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wissenschaftlichen Beruf ausreichend befähigt sind, verliehen werden. Unter den- selben Bedingungen kann auch das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden. In der Regel werden diese Woltaten nicht im ersten Jahre des Schulbesuches verliehen. Die Bewerber haben ihre von Zeugnissen über die Bedürftigkeit ihrer Söhne oder Pflegebefohlenen begleiteten Gesuche spätestens 14 Tage vor dem Semesterschluss dem Unterzeichneten einzureichen, und zwar sind die Gesuche um Verleihung des Freitisches an das Königliche Provinzial-Schulkolle- gium, die um Schulgeldbefreiung an die Königliche Gymnas.-Verwaltungs-Kommission zu richten.— Den dritten Brüdern wird auf Nachsuchen der Eltern das Schulgeld erlassen.
Montag den 22. März 10 Uhr vormittags Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs.
Chorgesang: Psalm 24 von Homilius.
Deklamationen: Des Knaben Berglied von Uhland, vorgetragen von Adam Rechberg(VI ½ d ⁸ 8
Der Tag von Düppel von Fontane,„„ Karl Diehl(V)
Die drei Gesellen von Rückert„„ Paul Duden(IV)
Mein Vaterland von J. Sturm.,„„ Ferd. Rechberg(IIIb)
An Deutschland von Geibel, 9„ Karl Aschenbrenner (IIla)
Deutschlands Land u. Volk von Prölss„„ Paul(IIb)
Sanssouci von Geibel„„ Joh. Schade(IIa)
Chorgesang: Nimm deine schönsten Melodien. Festrede des Gymmasiallehrers Manuss. Chorgesang: Deutschland von Volkmar. Der Unterprimaner Hermann Knopf wird in deutscher Rede den scheiden- den Abiturienten Lebewohl sagen, der Abiturient Arnold Meyer in latei- nischer Rede von der Anstalt Abschied nehmen. Entlassung der Abiturienten durch den Direktor.
Gesang: Heil Dir im Siegerkranz.
Ordnung der Prüfung.
Dienstag den 23. März.
8— 8 ½ Sexta: Latein. Mathi. Naturgeschichte. Heermann. 8¾— 9 ½ Quinta: Latein. Schenkheld.
Geographie. Bender.


