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füͤr ſeine dem Gymnaſtum geleiſteten vieljährigen treuen Dienſte beſondere Anerkennung und Dank ausgeſprochen wird.
13. Verfügung des H. Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten vom 7. Januar 1874. Durch dieſelbe, mitgetheilt von K. Pr.⸗Schulcollegium zu Caſſel unter dem 22. Januar d. J., wird die Circular⸗Verfügung vom 31. October 1871, betreffend die Beibringung eines Atteſtes über die geſchehene Schutzpockenimpfung, bezw. Revaccination, dahin präciſirt, daß bei der Aufnahme von Kindern, welche das zwölfte Lebensjahr bereits überſchritten haben, nicht blos der Nachweis der erſten Impfung, ſondern auch der ſtattgehabten Revaccina⸗ tion zu fordern iſt.
14. Verfügung deſſelben H. Miniſters vom 11. Februar 1874, mitgetheilt durch K. Pr.⸗Schulcollegium zu Caſſel am 16. Februar, wodurch den Schülern jede Betheiligung an der Zeit⸗ ſchrift„Walhalla“ unterſagt und ein Zuwiderhandeln mit an⸗ gemeſſener Strafe bedroht wird.
III. 8 Chronik
des verfloſſenen Schuljahrs.
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Das Schuljahr wurde am 23. April 1873 mit Anſprache und Gebet vom Director eröffnet. Die Pfingſtferien dauerten vom 1. bis 4. Juni.
Vom 12. bis 14. Juni machten gegen 90 Schüler der vier oberen Claſſen unter Führung von vier Lehrern eine Turnfahrt nach dem Rhöngebirge und deſſen Umgegend. Den Bewohnern von Gersfeld ſei für die gaſtliche Aufnahme, welche unſere Turner bei ihnen gefunden, aufs wärmſte gedankt. Mit fimmt⸗


