B. Mitteilungen.
1. Um den Eltern unserer Schüler die Möxglichkeit zu bieten, in deren schriftliche Arbeiten wöchentlich einen Einblick sich zu verschaffen, wird dafür Sorge getragen, dass sämtliche Arbeiten jeden Samstag in den Händen unserer Schüler sich befinden. Sollten besondere Verhältnisse dies an irgend einem Samstag für ein bestimmtes Fach nicht gestatten, so werden unsere Schüler doch sicher am darauf folgenden Samstag die betreffenden Hefte in den Händen haben. Zu näherer Auskunft ist der Unterzeichnete in seinem Amtszimmer gerne bereit(siehe auch C, Ziffer 5).
2. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, daß vor jedem Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und dessen Genehmigung einzu-
holen ist. In einem Wirtshaus den Mittagstisch zu nehmen, ist im allgemeinen nicht gestattet (§§ 7 und 17 der Schulordnung).
3. Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte des Mai, August, November und Februar fällig, es beträgt für die drei obersten Klassen(1a— lla) 150 Mark, für die übrigen 130 Mark jährlich.
4. Die seitherigen Inhaber von Freistellen und Stipendien müssen ihre Gesuche für das bevorstehende Schuljahr erneuern. Diese Gesuche sowohl wie neu einzureichende können nur dann auf Berücksichtigung rechnen, wenn sie bis zum 30. April uns vorgelegt sind. Eine besondere Aufforderung hierzu wird nicht ergehen. Allen Gesuchen sind die Osterzeugnisse beizulegen; bei Gesuchen um Stipendien ist außerdem ein Fragebogen auszufüllen und mit dem Gesuche einzureichen. Solche Fragebogen können unentgeltlich von der Bezirkssparkasse oder auch von der unterzeichneten Direktion bezogen werden. Indessen verleiht die Bezirkssparkasse nur an solche Schüler Stipendien, die ihrem Bezirk angehören.
5. Ferienordnung.
Erster Ferientag Letzter Ferientag
Pfingsten 31. Mai 7. Juni Sommer 5. Juli 2. August Herbst 27. September 11. Oktober Weihnacht 24. Dezember 6. Januar
Ostern 28. März 11. April.


