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VIII. Bekanntmachungen.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag den 4., der Unterricht Dienstag den 5. April. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden am vorhergehenden Samstag den 2. April, von 10— 12 ½ Uhr und auch noch Montag, den 4. April, von 8—9 Uhr in dem Amtszimmer des Direktors entgegen- genommen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montags zwischen 9 und 12 Uhr statt. Jeder auf- zunehmende Schüler hat einen Geburtsschein, einen Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.
2. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die bis Ende September d. Js. das 9. Lebens- jahr vollendet haben. Die Eltern, die uns ihre Jungen anvertrauen wollen, werden dringend gebeten, diese unserer Anstalt so früh wie möglich zuzuführen, also nach 3 jährigem, jeden- falls aber nicht später wie nach 4 jährigem Besuch der Volksschule, da andernfalls infolge des Lehrplans größere Verluste unvermeidlich sind.
3. Der Unterricht im Latein ist wahlfrei und wird in Abteilungen gegeben, die den einzelnen Klassen der Oberrealschule parallel laufen.
4. Das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst wird durch einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda erworben.
5. Um den Eltern unserer Schüler die Möglichkeit zu bieten, in deren schriftliche Arbeiten wöchentlich einen Einblick sich zu verschaffen, werden sämtliche Arbeiten jeden Samstag in den Händen unserer Schüler sich be— finden. Sollten besondere Verhältnisse dies an irgend einem Samstag für ein bestimmtes Fach nicht gestatten, so werden unsere Schüler doch sicher am darauf folgenden Samstag die betreffenden Hefte in den Händen haben. Zu näherer Auskunft ist der Unterzeichnete in seinem Amtszimmer gerne bereit.
6. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, daß vor jedem Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und dessen Genehmigung einzu- holen ist. In einem Wirtshaus den Mittagstisch zu nehmen, ist im allgemeinen nicht gestattet (§§ 7 und 17 der Schulordnung).
7. Für diejenigen, die die Stenographie erlernen wollen, ist ein besonderer Kursus eingerichtet. Die Beteiligung ist wahlfrei.
8. Der Direktor ist täglich in seinem Amtszimmer von 1130 Uhr ab zu sprechen. Falls Auskunft über einen Schüler gewünscht wird, ist vorherige Benachrichtigung empfehlenswert.
Die Großherzogliche Direktion der Oberrealschule.
Dr. Baur.


