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IX. Bekanntmachungen.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag den 19., der Unterricht Dienstag den 20. April. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden am vorhergehenden Samstag, den 17. April, von 10 — 12 ½ Uhr und auch noch Montag, den 19. April, von 8—9 Uhr in dem Amtszimmer des Di- rektors entgegengenommen. Die Aufnahmeprü fungen finden Montags zwischen 9 und 12 Uhr statt. Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsschein, einen Impfschein und ein Ab- gangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen.
2. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die bis Ende September d. Js. das 9. Lebensjahr vollendet haben. Die Eltern, die uns ihre Jungen anvertrauen wollen, werden dringend gebeten, diese unserer Anstalt so früh wie möglich zuzuführen, also nach 3 jährigem Besuch der Volksschule, da andernfalls infolge des Lehrplans Verluste unvermeidlich sind.
3. Der Unterricht im Latein ist wahlfrei und wird in Abteilungen gegeben, die den ein- zelnen Klassen der Realschule parallel laufen.
4. Das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst wird in Zukunft ohne Prüfung lediglich durch einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda erworben. 3
5. Um den Eltern unserer Schüler die Möglichkeit zu bieten, in deren schriftliche Arbeiten wöchentlich einen Einblick sich zu verschaffen, werden sämtliche Arbeiten jeden Samstag in den Händen unserer Schüler sich befinden. Sollten besondere Verhältnisse dies an irgend einem Samstag für ein bestimm— tes Fach nicht gestatten, so werden unsere Schüler doch sicher am darauf folgen- den Samstag die betreffenden Hefte in den Händen haben. Zu näherer Auskunft ist der Unterzeichnete in seinem Amtszimmer gerne bereit und zu diesem Zweck an jedem Schul- tage dort zu sprechen, am zweckmäßigsten nach 11²⁰0 Uhr.
6. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, daß vor jedem Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und dessen Genehmigung einzuholen ist. In einem Wirtshaus den Mittagstisch zu nehmen, ist im allgemeinen nicht ge- stattet(§§ 7 und 17 der Schulordnung).
7. Für diejenigen, die die Stenographie erlernen wollen, ist ein besonderer Kursus ein- gerichtet. Die Beteiligung ist wahlfrei.—
Die Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Dr. L. Baur.
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