Jahrgang 
1908
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X. Bekanntmachungen.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag den 27. April. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden an diesem Tage von 89 Uhr und am vorhergehenden Samstag, den 25. April, von 10 12 ½ Uhr in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montags zwischen 9 und 12 Uhr statt. Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts- schein(Auszug aus dem standesamtlichen Register), einen Impfschein und ein Abgangszeug- nis der seither besuchten Schule vorzulegen. Der Unterricht beginnt Dienstag den 28. April, vormittags 8 Uhr.

2. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die bis Ende September d. Js. das 9. Lebensjahr vollendet haben. Die Eltern, die uns ihre Jungen anvertrauen wollen, werden dringend gebeten, diese unserer Anstalt so früh wie möglich zuzuführen, also nach

3jährigem Besuch der Volksschule, da andernfalls infolge des Lehrplans Verluste unvermeidlich sind.

3. Der Unterricht im Latein ist wahlfrei und wird in Abteilungen gegeben, die den einzelnen Klassen der Realschule parallel laufen.

4. Das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst wird bis zum vollständigen Ausbau zur Oberrealschule entweder durch das Bestehen einer Prüfung erworben, die nach ein- jährigem Besuche der Untersekunda stattfindet oder auch ohne Prüfung lediglich durch weiteren einjährigen erfolgreichen Besuch der Obersekunda.

5. Um den Eltern unserer Schüler die Möglichkeit zu bieten, in deren schriftliche Arbeiten wöchentlich einen Einblick sich zu verschaffen, werden sämtliche Arbeiten jeden Samstag in den Händen unserer Schüler sich befinden. Sollten besondere Verhältnisse dies an irgend einem Samstag für ein bestimmtes Fach nicht gestatten, so werden unsere Schüler doch sicher am darauf folgen- den Samstag die betreffenden Hefte in den Händen haben. Zu näherer Auskunft ist der Unterzeichnete stets in seinem Amtszimmer gerne bereit und zu diesem Zweck an jedem Schultage dort zu sprechen, am zweckmässigsten nach 1120 Uhr.

6. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass vor jedem Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und dessen Genehmigung einzu- holen ist. In einem Wirtshaus den Mittagstisch zu nehmen, ist im allgemeinen nicht gestattet

(§§ 7 und 17 der Schulordnung).

7. Für diejenigen, die die Stenographie erlernen wollen, ist ein besonderer Kursus ein- gerichtet. Die Beteiligung ist wahlfrei.

8. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird die Oberprima eröffnet und Ostern 1909 zum 1. Male die Reifeprüfung(Maturitätsexamen) abgehalten.

Die Grossherzogliche Direktion der Realschule.

Dr. L. Baur.