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1) Lobgesang von Vogler, vierstimmig. 2) Schneeglöckcehen von Scheurlin, vorgetr. von Karl Fillauer. La petite hirondelle par Rambert, vorgetr. von Georg Lulay. Das Erkennen von Vogl, vorgetr. von Wilhelm Stahl. Der rechte Barbier von Chamisso, vorgetr. von Johann Löslein. Les deux mulets par Lafontaine, vorgetr. von Adam Losmann. Kolumbus von Brachmann, vorgetr. von Ernst Schröder. King Canute and his courtier, dialogue, vorgetr. von Philipp Bohn und Ernst Lehr. 3) Der Schweizer von Silcher, zweistimmig. Der Soldat von Silcher, dreistimmig. 4) Rheinsage von Geibel, vorgetr. von Ernst Seib. Das Frühlingsmahl von Müller, vorgetr. von Simon Oberndorf. Der Löwe in Florenz von Bernhardi, vorgetr. von Leonhard Fischer. In March by Wordsworth, vorgetr. von Philipp Buxbaum. Hans Euler von Seidl, vorgetr. von Ferdinand Feuerbach. Le connétable de Bourbon et Bayard, dialogue par Fénclon, vorgetr. von Christoph Christen und Konrad Krämer. Die Kaiserwahl Konrads II. aus„Herzog Ernst von Schwaben“ von Uhland, vorgetr. von August Roth. 5) Mein Vaterland von Liebe, dreistimmig. 6) Entlassung der abgehenden Schüler. 7)„Frisch voran“ von Abt, vierstimmig.
X. Bekanntmachungen.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag den 10. April. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden an diesem Tage von 8— 10 Uhr in dem Konferenzzimmer der Realschule von dem Direktor entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfungen finden unmittelbar nach der Anmeldung statt. Jeder aufzunchmende Schüler hat einen Geburtsschein(Auszug aus dem standesamtlichen Register), einen Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen. Der Unterricht beginnt Dienstag den 11. April vormittags 8 Uhr 15 Min.
2. In die 7. Klasse werden Knaben aufgenommen, die das achte oder neunte Lebensjahr zurückgelegt haben; zur Aufnahme in die 6. Klasse der Realschule ist das zurückgelegte zehnte Lebensjahr erforderlich. Bei genügender geistiger und leiblicher Reife können auch solche Knaben aufgenommen werden, die bis zum 30. September das zehnte Lebensjahr vollenden.— Bei der Aufnahmeprüfung für die 6. Klasse wird die Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, einige Sicherheit in der Rechtschreibung und die Kenntnis der vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen verlangt.
3. Die Eltern der auswärtigen Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass vor jedem Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und seine Genehmigung einzuholen ist. In einem Wirtshause den Mittagtisch zu nehmen ist nicht gestattet.
Die Grossherzogliche Direktion der Realschule. Dr. Jos. Hahn.


