6. Bekanntmachung.
Die lerbernahmne der höheren Bürgerſchule dahier als Realſchule durch den Staat erfolgt am 1. April d.
Am Montag, den 6. April, morgens von 8 Uhr ad, findet die Pritfung der nen eintretend en Schüler ſtatt; der Unterricht wird am Dienſtag, den 7. April, morgens um 8 Uhr wiedereröffnet.
In die 7.(Vorſchul)⸗Klaſie werden acht⸗ und neunjährige Knaden aufgenommen, die das 2. bezw. 3. Schuljahr zurückgelegt haben.
Die zur Aufunahme in die unterſte Realſchultlaſſe ſich meldenden Schüler milſſen das 10. Lebensjahr zurückgelegt haben oder wenigſtens bis zum 30. September dieirs Jalfres zuräcklegen und ſich die Kenntniſſe, die in den erſten 4 Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlaugt werden können, gut angeeigner haben.
Das jährliche Schulgeld beirägt vom Mächſten Schuljabre ab fur die Klaſſen VII IV 48 Mark, für die Klaſfen III— I(0 Mark. Die Lateinſchüler zahlen ut VII— Iv 12 Mart, in III— I 20 Mart mehr. Bei gleichzeitigem Beſuch der. Anſtalt durch mehrere Brüder wird dem zweiten der dritte Teil und jedem folgenden die Hälfte des Sch. algeldes erlafſcn.
Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Gehurtsſchein, einen Impiſchein und ein Eutlaſfungs⸗ zeugnis von der bisherigen Schule beizubringen.
Die Aumeldungen nimm: der Unterzeichnete entgegen, der auch bereinwinegi: jegliche Auskunft über die Schule erteilt......
Heppenheim, im März 1891.. Die Direktion der höheren Bürgerſchule:
Rudershaurſonr.
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