Jahrgang 
1890
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6. Bekanntmachung.

Am Montag, den 21. April, morgens von 8 Uhr ab, findet die Prüfung der neu eintretenden Schüler ſtatt; der Unterricht wird am Dienſtag, den 22. April, morgens um 8 Uhr wiedereröffnet.

In die 7.(Vorſchul)⸗Klaſſe werden acht⸗ und neunjährige Knaben aufgenommen, die das 2. bezw. 3. Schuljahr zurückgelegt haben.

Die zur Aufnahme in die unterſte Realſchulklaſſe ſich meldenden Schüler müſſen das 10. Lebensjahr zurückgelegt haben oder wenigſtens bis zum 30. September dieſes Jahres zurücklegen und ſich die Kenntniſſe, die in den erſten 4 Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlangt werden können, gut angeeignet haben.

Das jährliche Schulgeld beträgt 50 Mk. bezw. 30 Mk.(Vorſchule); beſuchen mehrere Brüder die Schule, ſo ermäßigt ſich das Schulgeld für den zweiten auf 36 Mark, für den folgenden auf 24 Mk.

Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsſchein, einen Impfſchein und ein Entlaſſungs⸗ zeugnis von der bisherigen Schule beizubringen.

Die Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen, der auch bereitwilligſt jegliche Auskunft üͤber die Schule erteilt.

Heppenheim, im März 1890. Die Direktion der höheren Bürgerſchule:

Rudershauſen.