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6. Bekanntmachung und KRliitteilungen an die Eltern.
Am Donnerſtag den 5. Mai, morgens von 8 Uhr ab, findet die Prüfung der neu eintretenden Schüler ſtatt; der Unterricht wird am Freitag den 6. Mai morgens um 8 Uhr wieder eröffnet.
Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich meldenden Schüler müſſen das 10. Lebensjahr zurückgelegt haben oder wenigſtens bis zum 30. September d. J. zurücklegen und ſich die Kenntniſſe, die in den erſten 4 Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlangt werden können, gut angeeignet haben.
Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts- oder Taufſchein, einen Impfſchein und ein Entlaſſungszeugnis von der bisherigen Schule beizubringen.
Das jährliche Schulgeld beträgt 50 Mark; beſuchen mehrere Brüder die Schule, ſo ermäßigt ſich das Schulgeld für den zweiten auf 36 Mark, für den folgenden auf 24 Mark.
Der jährliche Beitrag für die Schülerbibliothek beträgt 1 Mark.
An jene Eltern, welche die Abſicht haben, ihre Söhne unſerer Anſtalt anzuvertrauen, richten wir in deren eigenem Intereſſe die dringende Bitte, dieſelben bereits in die unterſte Klaſſe eintreten zu laſſen.
Die Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen, der auch bereitwilligſt jegliche Auskunft über die Schule erteilt.
Heppenheim, im März 1887. Großherzogliche Direktion der höheren Bürgerſchule:
Rudershauſen.


