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e n ene. Bekanntmachungg Betr. die Errichtung einer neuen Klaſſe, den Beginn des neuen Schuljahres und die Aufnahme neu eintretender Schüler.
Mit dem Beginn des neuen Schuljahres an Oſtern wird mit Genehmigung des Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 14. Jauuar 1885 an der höheren Bürgerſchule dahier eine neue Klaſſe errichtet, die der 2. Klaſſe einer Realſchule entſpricht.
Donnerſtag, den 23. April, vormittags 8 Uhr, findet die Auinahmepruͤfung neu eintretender Schüler ſtatt.
Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich meldenden Schüler müſſen das 10. Lebensjahr zurück⸗ gelegt haben oder wenigſtens bis zum 30. September d. J. zurücklegen und ſich die Kenntniſſe, die in den 4 erſten Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlangt werden können, gut angeeignet haben.
Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts⸗ oder Taufſchein, einen Impfſchein und ein Entlaſſungszeugniß von der bisherigen Schule beizubringen.
Das jährliche Schulgeld beträgt 50 Mark; beſuchen mehrere Söhne die Schule, ſo ermäßigt ſich das Schulgeld für den zweiten auf zwei Drittel des vollen Betrages.
An jene Eltern, welche die Abſicht haben, ihre Söhne unſerer Anſtalt anzuvertrauen, richten wir in deren eigenem Intereſſe die dringende Bitte, dieſelben bereits in die unterſte Klaſſe eintreten zu laſſen.
Die Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen, der duch. bereitwilligſt jegliche Auskunft über die Schule erteilt. 3
Großherzogliche Direction der höheren Vürgerſchulte⸗
Rudershauſen.
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