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6. Bekanntmachung,
betr. die Errichtung einer neuen Klaſſe, den Beginn des neuen Schuljahres und die Aufnahme neu eintretender Schüler.
Mit dem Beginn des neuen Schuljahres an Oſtern wird mit Genehmigung Großherzoglichen Miniſteriums eine neue Klaſſe an der Höheren Bürgerſchule dahier errichtet, ſodaß dieſelbe nunmehr die 4 unteren Klaſſen einer Realſchule 11. Ordnung umfaßt.—
Montag den 28. April, vormittags 9 Uhr, findet die Aufnahmeprüfung neu eintretender Schüler ſtatt. Der Unterricht beginnt am 29. April(8 Uhr).
Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich meldenden Schüler müſſen das 10. Lebensjahr zurückgelegt haben oder wenigſtens bis zum 30. September d. J. zurücklegen und ſich diejenigen Kenntniſſe, die in den 4 erſten Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlangt werden können, gut angeeignet haben.
Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts⸗ oder Taufſchein, einen Impfſchein und ein Entlaſſungszeugnis von der bisherigen Schule beizubringen.
Das jährliche Schulgeld beträgt 50 Mark; beſuchen mehrere Söhne derſelben Eltern die Schule, ſo ermäßigt ſih das Schulgeld für den zweiten auf„3 des zu entrichtenden Betrages.
Die Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen, der auch bereitwilligſt jegliche Auskunft über die Schule erteilt.
Hie Gzroszſierꝛogliche Direh lion ller Näteren Pürgerschule:
Rudershauſen.
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