Jahrgang 
1929
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selbst und mittelbar der ganzen Schülerschaft zugute kommt. Gleiche Anerkennung für die Benutzung ihrer Freibeit gebührt unseren Schülern, die im hiesigen Franzis- kanerstudienheim wohnen.

Der Gesundheitszustand der Schüler war im allgemeinen gut. Das wertvolle Büch- lein vom gesunden LebenKopf hoch! wurde auch im Berichtsjahr den neu eintre- tenden Schülern eingehändigt. Alle Schüler waren dem Verband öffentl. Unfall- und Haftpflichtversicherungsanstalten in Deutschland, Berlin S. W. 11, angeschlossen. Der Betrag ist 75 Pf. halbjährlich.

¹) Schulgeld. Das Schulgeld beträgt im Jahre 200. Rm, die in Teilbeträgen von 17.,17., 16. Rm. jeweils bis zum 10 jedes Monats, bei Ermäßigung in solchen von 12. 75; 12. 75; 12. Rm oder 8,50; 8,50; 8, Rm. zu entrichten sind. Durch Verfügung des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ist angeordnet, daß die Einzahlung bargeldlos erfolgen soll, auf unser Konto bei der Nassau- ischen Landesbank Hadamar oder beim Postscheckamt Frankfurt a. Main Nr. 7236. Zur Vereinfachung der Kassen- undVerwaltungsgeschäfte wird dringend gebeten, auch die vorgeschriebene Reihenfolge der Teilzahlungen einzuhalten. Rückstände von Schulgeld werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben; im Falle der ergebnis- losen Pfändung muß der Schüler leider entlassen werden.

Schulgeldermäßigung tritt ein: a) auf Antrag, wenn mehrere Geschwister höhere Schu- len besuchen. Das älteste dieser Kinder zahlt dann den vollen Betrag, das zweitälte- ste davon nur 75%(jährlich 150 RM). das drittälteste nur 50%(jährlich 100 M), je- des weitere Kind ist von der Schulgeldzahlung ganz befreit. Auf diese Ermäßigun- gen haben die Eltern Anspruch. Es genügt in dem Falle eine schriftliche Mittei- lung an uns, welche älteren Geschwister unserer Schüler höhere Schulen oder Hochschu- len besuchen und welche Schulen dies sind. Da diese Ermäßigungen von dem unter b' erwähnten Prozentsatz vorweg in Abzug gebracht werden müssen, wäre ein weitge- hender Verzicht der untera' Bezeichneten zugunsten unserer bedürftigen Schüler dringend erwünscht. b) Auf Grund eines Gesuches bei würdigen und tüchtigen Schülern in wirtschaftlich schwieriger Lage. Das Gesuch muß eine gewissenhafte Darlegung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse enthalten und von der Orts- oder Polizeibe- hörde beglaubigt sein; es ist sofort bei Beginn jedes Schulhalbjahres erneut bei dem Direktor einzureichen. Die Ermäßigung wird in der von dem Gesetze gezogene Gren- ze von der Lehrerversammlung auf ein Halbjahr gewährt. Anträge und Gesuche, die nicht rechtzeitig eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

k) Berufsberatung Unserer Berufsberatung ist gerade in der heutigen Zeit eine schwere Aufgabe gestellt. Durch rege Fühlungnahme mit der des Kreises konnte sie auch Schüler, die aus den unteren Klassen abgingen, auf geeignete Berufe und die immer seltener werdenden gu- ten. Lehrstellen hinweisen.

UÜber den äußeren Bildungsgang der akademischen Berufe, nach denen sich wieder- holt Schüler der Oberklassen erkundigten, berichten dieMerkblätter der Berufs- beratung und sonstige abgeforderte Schriften; bedauerlich aber ist es, das sie vom Wichtigsten, dem Wesen des Berufes was gerade der Charaktervolle und Tüchtige zu erfahren wünscht wenig bringen.

5. Elternbeirat.

Die Wahl- und die Eröffnungs-Versarumlungen des Elternbeirates waren im Berichts- jahr so schwach besucht, daß von weiterem abgesehen werden mußte. Der Grund hier- für liegt wohl in dem ohnehin schon sehr regen Verkehr zwischen Schule und Elternhaus zur Besprechung wichtiger Fragen.