Jahrgang 
1928
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demien zu beantragen sind. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden Arbeitspläne und weitere Auskünfte sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Anstalten erhältlich. Näheres ist auch zu ersehen aus dem Merkblatt für Berufsbera- tung B 4:Der Volksschullehrer⸗ von Akafemiedirektor Dr. Karl Weidel in Elbing, zu bezichen ¹durch den Verlag Trowitsch& Sohn in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 28, gegen Voreinsendung von 35 Rpf.

Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 10. März 1929 unmittelbar an eine der Pädagogischen Akademien zu richten Beizufügen sind:

1. ein Lebenslauf mit Angabe des Bekenntnisses,

2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunstufigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über ihr voraussichtliches Bestehen,

3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes, .hein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörigkeit,

5, ein polizeiliches Führungszeugnis, falls seit der Erlangung des Reifezeugnisses mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist.

Bald nach Ablauf der Meldefrist werden die Bewerber, die für die Aufnahme in Betracht kommen, zu einer Prüfung ihrer musikalichen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort einberufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre ver- traut sein, ein einfaches schlichtes Motiv nachsingen oder niederschreiben, ein einfaches Lied vem Blatt und eine Anzahl Volkslieder answendig singen können Im Spiel eines der drei Iustrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die Grundlagen vorhanden Ssein.

Die Bewerberinnen müssen sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fertigkeit in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyzeumsbildung ausweisen.

Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, werde ich auf besonderen Antrag der Akademien nach erfolgter Aufnahmeprüfung entscheiden. Becker

9. An die Eltern unserer Schüler.

Für die Förderung unserer Schüler in Erziehung und Unterricht ist ein vertrauens- volles Zusammenwirken des Elternhauses und der Schule unerläßlich. Der Unterzeichnete ist an allen Werktagen von 11 12 Uhr in seinem Dienstzimmer zu sprechen. Ein Verzeichnis der Sprechstunden des ganzen Lehrerkollegiums hängt im unteren Flur des Gymnasiums. Nachfragen über Klassenstand und Versetzungsaus- sichten der Schüler richte man stets zunächst an die Herren Fachlehrer und Klassen- leiter, dann erst an den Unterzeichneten. In den letzten 6 Wochen wolle man Erkundigungen über Versetzungsaussichten unterlassen.

Aus der Schüler-Hilfsbücherei wurden im vergangenen Jahr verhältnismäßig wenig Lehrbücher entliehen. Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß bedürftige Schüler bei Vorlage eines Antrages der Eltern oder ihrer Vertreter für eine Leihgebühr von 20 Bücher erhalten. Für jede Beschädigung sind die Schüler haftbar.