Jahrgang 
1914
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chender Kenntnisse in dem einen oder anderen Fache aufgenommen werden sollten, in der nächsten Zeit auf den bisher vernachlässigten Gebieten so viel zu arbeiten, daß ihre Lei- stungen in den Hauptfächern darunter leiden. Wir bitten demnach alle, die uns ihre Zöglinge anvertrauen wollen, darauf zu halten, daß diese allen Fächern nach dem Maße der Bedeutung, die jedem von ihnen im Organismus des Gymnasiums zukommt, ihren Fleiß zuwenden.

3. Auswärtige Schüler bedürfen, sofern sie nicht im Bischöflichen Konvikte Aufnahme finden. bei der Wahl der Wohnung und bei ihrem Wechsel sowie, falls sie nur Mittagstisch erhalten, bei der Wahl des Hauses, wo sie sich über Mittag auf- halten, der vorherigen Genehmigung des Direktors.

Die Pensionshalter haben die Pflicht, an Stelle der Eltern dafür Sorge zu tragen, daß der bei ihnen wohnende Schüler der Schulordnung gemäß sich verhält. Insbesondere dürfen sie weder Zusammenkünfte von Schülern auf den Zimmern ihrer Pensionäre dulden noch ein Ausgehen derselben nach Beginn des Silentiums gestatten.

4. Der Besuch von Wirtshäusern. Konditoreien und dergl. in der Stadt und in den Nachbarorten, sowie der Besuch von Theateraufführungen. Schaubuden, Konzerten u. dergl. ist den Schülern nicht gestattet außer in Begleitung ihrer Eltern.

5. Nach Ministerial-Erlaß v. 11. Juli 1895 wird ein Schüler mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, unter Umständen mit Verweisung bestraft, wenn er in der Schule, beim Turnen, Baden, bei Ausflügen u. s. w. im Besitze von gefährlichen Waf- fen, namentlich Schußwaffen betroffen wird.

6. Für die Förderung unserer Schüler in erziehlicher und unterrichtlicher Hinsicht ist ein Zusammenwirken des Elternhauses und der Schule unerläßlich. Wir pitten deshalb die Eltern der Schüler, uns in den Sprechstunden, über deren Zeit ein Anschlag am schwarzen Brett im unteren Flur des Gy mnasiums das Nähere enthält, zu besuchen, mit uns über die Leistungen, das Verhalten, die Beanlagung ihrer Kinder Rücksprache zu uehmen und zu überlegen, welche Mittel und Wege einzuschlagen seien, um sie weiter zu bringen. Diese Besprechungen sind um so W ünschenswerter. je häu- figer es vorkommt, daß die Eltern sich namentlich auf Grund des Ausfalles der schrift- lichen Arbeiten ein falsches Bild von den Leistungen ihrer Kinder machen. Die schrift- lichen Arbeiten sind zwar ein wichtiger Teil der von der Schule geforderten Aufgaben, aber immer nur ein Teil und deshalb auch für die Versetzung nicht allein ausschlagge- bend, wie hier und da angenommen wird; neben ihnen sind von besonderem Gewichte die mündlichen Leistungen. Das Ergebnis der schriftlichen Arbeiten und die mündlichen Leistungen bilden zusammen die Unterlage für die Versetzungen. Über das, was die Schüler in der Klasse leisten, sowie über alles, was sie nach unserem Dafürhalten hemmt oder fördert, geben wir den Eltern in unseren Sprechstunden bereitwillig Auskunft.

Leider aber wird die Einrichtung der Sprechstunden bisher von den Eltern nicht immer in der Weise benutzt, wie es im Interesse ihrer Kinder empfehlenswert ist. Es hat keinen Zweck, wenn die Eltern sich erst in den letzten Wochen vor Ostern nach ihren Kindern erkundigen, weil dann in der Regel die Mittel, die gegen die etwa dro- hende Nichtversetzung angewandt werden können, nicht mehr w irken. Notwendig ist es, daß sie sich zur rechten Zeit. möglichst schon vor den großen Ferien, mit uns in Ver- bindung setzen, damit durch w ohlüberlegte Maßnahmen Lücken in den Kenntnissen noch beseitigt werden können. Wir unserseits machen den Eltern vor den großen Ferien, um Mitte Juli. von besonderen Mängeln und auffälligem Zurückbleiben der Schüler schriftliche Mitteilung.

An die Eltern richten wir ferner die dringende Bitte, dafür zu sorgen, daß die Schüler sich von Anfang an an selbständige Arbeit gewöhnen. Besonders nachdrück-