sie nur Mittagstisch erhalten, bei der Wahl des Hauses, wo sie sich über Mittag auf- halten, der vorherigen Geneh migung des Direktors.
Die Pensionshalter haben die Pflicht, an Stelle der Eltern dafür Sorge zu tragen, daß der bei ihnen wohnende Schüler der Schulordnung gemäß sich verhält. Insbesondere dürfen sie weder Zusammenkünfte von Schülern auf den Zimmern ihrer Pensionäre dulden noch ein Ausgehen derselben nach Beginn des Silentiums gestatten.
4. Der Besuch von Wirtshäusern, Konditoreien und dergl. in der Stadt und in den Nachbarorten, sowie der Besuch von Theateraufführungen, Schaubuden, Konzerten u. dergl. ist den Schülern nicht gestattet außer in Begleitung ihrer Eltern. Die Teilnahme an Bällen und Kommersen ist gleichfalls verboten.
5. Nach Ministerial-Erlaß v. 11. Juli 1895 wird ein Schüler mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, unter Umständen mit Verweisung bestraft, wenn er in der Schule, beim Turnen. Baden, bei Ausflügen u. s. w. im Besitze von gefährlichen Waf- fen, namentlich Schußwaffen betroffen wird.
6. Für die Förderung unserer Schüler in erziehlicher und unterrichtlicher Hinsicht ist ein Zusammenwirken des Elternhauses und der Schule unerläßlich. Wir bitten deshalb die Eltern der Schüler, uns in den Sprechstunden, über deren Zeit ein Anschlag am schwarzen Brett im unteren Flur des Gymnasiums das Nähere enthält, zu bpesuchen, mit uns über die Leistungen, das Verhalten, die Beanlagung ihrer Kinder Rücksprache zu unehmen und zu überlegen, welche Mittel und Wege einzuschlagen seien, um sie weiter zu bringen. Diese Besprechungen sind um so wünschenswerter, je häu- figer es vorkommt, daß die Eltern sich namentlich auf Grund des Ausfalles der schrift- lichen Arbeiten ein falsches Bild von den Leistungen ihrer Kinder machen. Die schrift- lichen Arbeiten sind zwar ein wichtiger Teil der von der Schule geforderten Aufgaben, aber immer nur ein Teil und deshalb auch für die Versetzung nicht allein ausschlagge- bend, wie hier und da angenommen wird; neben ihnen sind von besonderem Gewichte die mündlichen Leistungen. Das Ergebnis der schriftlichen Arbeiten und die mündlichen Leistungen bilden zusammen die Unterlage für die Versetzungen. Uber das, was die Schüler in der Klasse leisten, sowie über alles, was sie nach unserem Dafürhalten hemmt oder fördert, geben wir den Eltern in unseren Sprechstunden bereitwillig Auskunft.
Leider aber wird die Einrichtung der Sprechstunden bisher von den Eltern nicht immer in der Weise benutzt, wie es im Interesse ihrer Kinder empfehlenswert ist. Es hat keinen Zweck, wenn die Eltern sich erst in den letzten Wochen vor Ostern nach ihren Kindern erkundigen, weil dann in der Regel die Mittel, die gegen die etwa dro- hende Nichtversetzung angewandt werden können, nicht mehr wirken. Notwendig ist es, daß sie sich zur rechten Zeit, möglichst schon vor den großen Ferien, mit uns in Ver- vindung setzen, damit durch wohlüberlegte Maßnahmen Lücken in den Kenntnissen noch veseitigt werden können. Wir unserseits machen den Eltern vor den großen Ferien, um Mitte Juli. von besonderen Mängeln und auffälligem Zurückbleiben der Schüler schriftliche Mitteilung.
An die Eltern richten wir ferner die dringende Bitte, dafür zu sorgen, daß die Schüler sich von Anfang an an selbständige Arbeit gewöhnen. Besonders nachdrück- lich warnen wir vor dem Gebrauch der von der Schule verbotenen fülfsmittel; sie hindern die Selbsttätigkeit, sie rauben dem Schüler das Gefühl der Freude über eigene Leistungen, sie nehmen ihm die Sicherheit und Entschlossenheit, die er im späteren Leben unbedingt braucht, erschweren ihm die Prüfungen und stören das Vertrauensver- hältnis zwischen Lehrer und Schüler.
Der Unterzeichnete ist an allen Werktagen von 11— 12 Uhy in seinem Amts- zimmer im Gymnasium zu sprechen.


