Jahrgang 
1904
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9. Die Ferienordnung ist folgende:

1) Osterferien v. Palmsonntage bis zum Montag nach dem weißen Sonntage ein- schl. Der Montag ist Prüfungs- und Reisetag; Dienstag ist Schulanfang(7 Uhr morg).

2) Pfingstferien v. ersten Pfingstfesttage bis zum Montag nach Trinitas einschl. Der Montag ist Reisetag; Dienstag Schulanfang(7 Uhr morgens).

3. Sommerferien 4 Wochen, vom 3. Sonntage im Juli ab, und außerdem der auf diese Zeit folgende Montag(Reisetag); Dienstag(7 Uhr morgens) ist Schulanfang.

4. Michaelisferien 1 ½ Wochen, vom Sonntag nach der Michaeliswoche ab. Der auf diese Ferien fallende Donnerstag ist zur Aufnahmeprüfung sowie zu etwaigen Mit- teilungen an die im Orte anwesenden Schüler bestimmt.

5. Weihnachtsferien 14 Tage v. 23. Dezember(mittags 12 Uhr). Schulanfang 7 Januar(8 Uhr).

Den nicht am Orte anwesenden katholischen Schülern wird am 7. Januar Urlaub erteilt, soweit dieser zur Rückreise erforderlich ist. Zu den ortsanwesenden Schülern werden diejenigen gerechnet, welche in den Nachbarorten wohnen und auch sonst täg- lich rechtzeitig in der Schule erscheinen müssen und können.

10. Das neue Schuljahr beginnt am 11. April 8 Uhr mit der Aufnahme- prüfung. Am folgenden Tage findet um 7 Uhr Gymnasialgottesdienst für die katholischen Schüler statt. Nach dem Verlesen der Schulordnung beginnt der lehrplan- mäßige Unterricht.

Im März 1904. Der Direktor:

Dr. Widmann.