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Menge von Aufgaben erteilt worden sei, gewöhnlich nicht der Wahrheit, da Aufsätze und häusliche Exercitien stets mindestens mehrere Tage, ja mehrere Wochen lang schon aufgegeben und in die Arbeitszeit eingerechnet sind, von dem Schüler aber auf den äufsersten Termin verschoben werden.
Von seiten der Schule wird den Zöglingen unablässig eingeschärft:„Verschiebe nicht auf morgen. was du heute tun kannst“.
Eine besondere Aufmerksamkeit werden gewissenhafte Eltern der häuslichen Lektüre ihrer Söhne und deren sog. Liebhabereien zuwenden, auch hinsichtlich der an sich vielleicht harmlos scheinenden Sammlungen z. B. von Marken, Münzen, Ansichtskarten und Reklamebildern.
Durch vieles Lesen von sog. spannender Unterhaltungslitteratur— von sittlich-reli⸗ giös. oder sozial-bedenklichen Romanen zu schweigen!— werden die Gedanken des Schü- lers vom Lernen abgelenkt, seine Einbildungskraft in ungesunder Weise erregt, sein un- fertiges Denken verwirrt und in der ruhigen, naturgemäfsen Entwicklung gestört. Un- geeignete Lektüre den Kindern fernzuhalten ist in erster Linie Elternpflicht. Die Schule hat nicht die Mittel, sie zu verhindern. Auch das Lesen von Zeitungen, Zeit- schriften und sog. Witzblättern mufs von den Eltern strenz überwacht werden.
Der gleichgiltige Vater, die schwache Mutter, der nachsichtige Pfleger, welche ihren Kindern eine geistige Kost gestatten, die ihren Sinn betören, ihr Herz vergiften, ihre Phantasie versumpfen, ihre Reinheit bedrohen kann, handeln ebenso verkehrt, als die Uberguten, welche dem Kindermagen ungeeignete Speisen oder Leckereien, Alkohol oder Nikotin zumuten oder zugestehen; sie laden schwere Schuld auf sich und dürfen sich nicht wundern, wenn die frühreife Frucht, an der sie ihre Freude hatten, fault, und fällt.
9. Die Ferienordnung ist folgende:
1) Osterferien v. Palmsonntage bis zum Montage nach dem weifsen Sonntage einschl. Der Montag ist Prüfungs- und Reisetag; Dienstag ist Schulanfang(7 Uhr morg.).
2) Pfingstferien v. ersten Pfingstfesttage bis zum Montag nach Trinitatis einschl. Der Montag ist Reisetag; Dienstag Schulanfang(7 Uhr morgens).
3) Sommerferien 4 Wochen, v. 3. Sonntage im Juli ab, und aufserdem der auf diese Zeit folgende Montag(Reisetag); Dienstag(7 Uhr morgens) ist Schulanfang.
4) Michaelisferien 1 ½ Wochen, vom Sonntag nach der Michaeliswoche ab. Der auf diese Ferien folgende Donnerstag ist zur Aufnahmeprüfung sowie zu etwaigen Mit- teilungen an die am Orte anwesenden Schüler bestimmt.
5) Weihnachtsferien 14 Tage v. 23. Dezember(mittags 12 Uhr). Schulanfang 7. Januar(8 Uhr).
Den nicht am Orte anwesenden katholischen Schülern wird am 7. Januar Urlaub erteilt, soweit dieser zur Rückreise erforderlich ist. Zu den ortsanwesenden Schülern werden diejenigen gerechnet, welche in den Nachbarorten wohnen und auch sonst täglich rechtzeitig in der Schule erscheinen müssen und können.
10. Das neue Schuljahr beginnt am 20. April 8 Uhr mit der Aufnahmeprü- fung. Am folgenden Tage findet um 7 Uhr Gymnasialgottesdienst für die katho- lischen Schüler statt. Darauf wird die Schulordnung verkündet. Alsdann beginnt der lehrplanmäfsige Unterricht.(S8 Uhr morgens)
Im März 1903. Der Direktor:
Dr. Widmann.


