Jahrgang 
1901
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C. Reifeprüfung:

Die zu der Reifeprüfung zugelassenen 5 Oberprimaner wurden vom 7. Febr. an der schrift-

lichen Prüfung unterzogen. Die mündliche Prüfung fand unter dem Vorsitze des Herrn

Prozinzial-Schulrat Dr. Paehler am 14. März statt. Von den Aspiranten wurden 2 unter Befreiung von der mündlichen Prüfung für reif erklärt.

. Dauer des 3 Name Geburts- Alter. Des Vaters Ein Aufenthalts[Gewählter und 5.3 tritts- in der* Ruf-Vorname Ort Zeit= Jahre Stand Wohnort[KlasseAustaltſPrimaf Beruf 9 ◻ᷣ Jahre 3 Rechts- Hesse Montabaur 16. Sept. kath. 18 ½ Professor Hadamar III 6 2 wissen- Anton 1882 l schaft Mathi 24. Febr. e. Neu- Prnst IIadamar 1882 kath. 19 fProfessor Hadamar Ie 2 2 philologie

Das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst erhielten zu Ostern 1900 nach bestandener Abschlussprüfung 21 Schüler der II., von denen 5 zu anderweiter Be- stimmung übergingen.

VI. Unterstützungen.

Von der Soll-Einnahme an Schulgeld wurden den bestehenden Vorschriften gemäss 10% behufs teilweiser Befreiung bedürftiger und würdiger Schüler verrechnet. Es wurden 47 Schüler mit Erlass bedacht und zwar 7 mit je ¹¼, 30 mit je ¹½, 9 mit je ½ des Betrages u. 1(von 3 Brüdern) mit dem vollen Betrage.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. 1. Die Eltern und Vormünder von Schülern werden ausdrücklich daran erinnert,

dass das Schulgeld des ganzen Vierteljahrs für jeden Schüler zu zahlen ist, der nicht spätestens am 1. Tage des Kalendervierteljahrs bei dem Direktor abge- meldet ist. Die Abmeldung zum Ostermin ist in der auf den Schulschluss fol-

genden Woche zu vollziehen ist, in Jahren mit frühem Osterfest ist die Abmelde-

ftrist bis zum 1. April zu verlängern, wenn sie schon vor diesem Tage ablaufen 4

würde.½ 2. Von neuem wird auch daran erinnert, dass von Eltern oder Vormündern in den

schriftlichen Abmeldungen auch der Grund für den Abgang von Schülern, sowie 8

die Bestimmung anzugeben ist, zu der die austretenden Schüler übergehen sollen.

3. Die Anmeldungen neuer Schüler sind von den Eltern und Vormündern späte- stens am Tage vor der Aufnahmeprüfung persönlich oder schriftlich bei dem Direktor zu vollziehen. Dabei sind einzureichen: 1. Der Geburtsschein, 2. der JImpfschein, bezw. auch der Wiederimpfungsschein, 3. ein Zeugnis über den vorangegan- genen Unterricht, bezw. ein förmliches Abgangszeugnis von der vorher besuchten Anstalt.

4. Das neue Schuljahr wird Montag d. 15. April 8 Uhr morgens mit den Auf- nahmeprüfungen beginnen. Am folgenden Tage findet von 7 Uhr an Gymnasial- gottesdienst statt. Um 10 Uhr folgt die Versammlung in der Aula.

Der Direktor Dr. L. Peters.

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