Jahrgang 
1901
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II. Auszüge aus den einzelnen Verfügungen.

Durch Minist.-Erl. v. 20. Apr. wurde gemäss Allerhöchster Bestimmung angeordnet, dass in den öffentlichen Schulen beim Unterricht am 5. Mai auf die Bedeutung der am nächsten Tage eintretenden Grossjährigkeit S. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen hingewiesen werde.

Das Kgl. Prov.-Schulkollegium übersandte als Geschenke des Herrn Ministers für die Anstalts-Bibliothek: mit Verf. v. 8. Mai 1 Exemplar des WerkesDie Hohenzol- lern in Wort und Bild mit Verf. v. 7. Juni 1 Ex. der Moltke-Biographie von Jähns; mit Verf. v. 29. Dez. 1 Ex. der LiedersammlungZur See, mein Volkl herausgeg. von Lohmeyer.

Vom Kgl. Prov.-Schulkollegium wurden mit Verf. v. 21. Sept. 2 Exemplare der in grosser Anzahl von dem Herrn Minister zur Verfügung gestellten Festschrift von Prof. MartensJohann Gutenberg und die Erflindung der Buchdruckerkunst, und mit Verf. v. 3. Nov. 1 Ex. des nach Allerhöchster Anordnuug von dem Herrn Minister in grösserer Zahl angekauften WerkesDas deutsche Kaiserpaar im hl. Lande im Herbst 18989 zur Ver- leihung an Schüler der Anstalt überwiesen. Die Verf. v. 10. Jan. bestimmte, dass die bereits direkt aus dem Kultus-Ministerium den Anstalten übersandten Exemplare des nach Allerhöchster Bestimmung zum 200 jähr. Jubiläum des Königreichs Preussen von Prof. Doepler entworfenen und in der Kunstanstalt von Büxenstein vervielfältigten farbigen Gedenkbildes Schülern zu verleihen seien. Der hiesigen Anstalt waren 40 Exemplare zugesandt.

Durch Minist.-Erlass v. 7. Juni wurde angeordnet, dass bis zum 31. Dez. in den öffentlichen Anstalten und Schulen aller Art die noch vorhandenen Réaumur-Thermometer durch Celsius-Thermometer ersetzt werden sollen.

Durch Rundverf. v. 27. Aug. wurde die Bestimmung der Rundverf. v. 3. Mai 1869, dass in den höheren Schulen der Provinz neue Schüler nur zum Beginn eines Schulhalbjahres aufzunehmen seien, ausdrücklich in Erinnerung gebracht und eine Aus- nahme nur für solche Schüler gestattet, deren Eltern innerhalb eines Schulhalbjahres in den Schulort ziehen.

Durch Verf. v. 3. Okt. wurde der Kandidat des höheren Schulamts Hugo Brok- mann aus Wiesbaden, der in Weilburg das Seminarjahr vollendet hatte, der hiesigen Anstalt zur Ableistung des pädagogischen Probejahrs und zugleich bis auf weiteres zur Versehung einer Hülfslehrerstelle überwiesen.

Gemäss dem Minist.-Erl. v. 2. Okt. wurde durch Verfügung v. 11. dess. M. der Lehrer am hies. Gymnasium Josef Krekel zu dem an der Königl. Kunstschule in Berlin vom 5. Nov. bis zum 30. März abzuhaltenden Fortbildungskursus für Zeichenlehrer ein- berufen. Dieselbe Verfügung teilte mit, dass mit der Vertretung des Genannten für die Dauer seiner Abwesenheit der Schulamtskandidat J. Sack aus Momberg, Kr. Kirchhain, beauftragt sei.

Durch Min.-Erl. v. 24. Dez.(Rundverf. v. 31. Jan.) wurde gemäss Allerhöch- ster Bestimmung für sämmtliche Unterrichts-Anstalten der Monarchie eine entsprech- ende Feier des 200 jährigen Jubiläums des Königreichs Preussen angeordnet, zugleich auch, dass in den Schulen bereits am Tage vor dem diesmal auf einen Sonntag fallendeu Allerhöchsten Geburtstage auf die Bedeutung dieses Tages hingewiesen, von besonderen feierlichen Veranstaltungen aber im Hinblick auf die vorangegangene Feier abgesehen werde.

Der Min.-Erl. vom 20. Dez.(Rundverf. v. 9. Jan.) bestimmte auf Grund Aller- höchster Ordre, dass für den Nachweis der Reife für Versetzung nach IIi an neunstufigen Anstalten die. Abschlussprüfung in Wegfall komme und dass daher bei der Versetz- ung nach III fortan lediglich nach den für die Versetzungen geltenden Grundsätzen zu