— 16— VI. Unterstützungen.
von der Soll-Einnahme an Schulgeld wurden den bestehenden Vorschriften gemäss 10 0% behufs teilweiser Befreiung bedürftiger und würdiger Schüler verrechnet. Es wurden 43 Schüler mit Erlass bedacht und zwar 7 mit je ¹¼, 22 mit je ¹³, 12 mit je 1, 1 mit ²3 des Betrages u. 1(von 3 Brüdern) mit dem vollen Betrage.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Die Eltern und Vormünder von Schülern werden ausdrücklich daran erinnert, dass das Schulgeld des ganzen Vierteljahrs für jeden Schüler zu zahlen ist, der nicht spätestens am 1. Tage des Kalendervierteljahrs bei dem Direktor abge- meldet ist. Die Abmeldung zum Ostermin ist in der auf den Schulschluss fol- genden Woche zu vollziehen ist, in Jahren mit frühem Osterfest ist die Abmelde- krist bis zum 1. April zu verlängern, wenn sie schon vor diesem Tage ablaufen würde.
2. Von neuem wird auch daran erinnert, dass von Eltern oder Vormündern in den schriftlichen-Abmeldungen auch der Grund für den Abgang von Schülern, sowie die Bestimmung anzugeben ist, zu der die austretenden Schüler übergehen sollen.
3. Die Anmeldungen neuer Schüler sind von den Eltern und Vormündern späte- stens am Tage vor der Aufnahmeprüfung persönlich oder schriftlich bei dem Direktor zu vollziehen. Dabei sind einzureichen: 1. Der Geburtsschein, 2. der Impfschein- bezw. auch der Wiederimpfungsschein, 3. ein Zeugnis über den vorangegan, genen Unterricht, bezw. ein förmliches Abgangszeugnis von der vorher besuchten Anstalt.
4. Das neue Schuljahr wird Montag d. 23. April 8 Uhr morgens mit den Auf- nahmeprüfungen beginnen. Am folgenden Tage findet von 7 Uhr an Gymnasial- gottesdienst statt. Um 8 Uhr folgt die übliche Versammlung in der Aula, nach wel- cher der Unterricht eröffnet wird.
Der Direktor
Dr. L. Peters.


