Jahrgang 
1898
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VI. Unterstützungen.

Von der Soll-Einnahme an Schulgeld wurden den bestehenden Vorschriften gemäss 10% behufs teilweiser Befreiung bedürftiger und würdiger Schüler verrechnet. Im Sommerhalbjahr wurden 34 Schüler mit Erlass bedacht und Zzwar 8 mit ¼l, 3 mit 13 und 23 mit des vollen Betrages. Im Winterhalbjahr kamen zu diesen mit Ermässigung bedachten Schülern, von denen 1 ausgetreten war, noch 2 mit Erlass von ¹¼ bez. fast ½ des Betrages hinzu. Volle Befreiungen konnten bei der grossen Zahl der Bewerber nicht gewährt werden.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

1. Das neue Schuljahr wird am 18. April 8 Uhr morgens mit den Aufnahme- brüfungen beginnen. Am folgenden Tage findet von 7 Uhr an Gymnasialgottes- dienst statt. Um 8 Uhr folgt die übliche Versammlung in der Aula, nach welcher der Unterricht beginnt.

2. Die Anmeldungen neuer Schüler sind von den Eltern oder deren gesetzlichen

Stellvertreternspätestens am Tage vor der Aufnahmeprüfung persönlich oder schrift- lich bei dem Unterzeichneten zu vollziehen. Dabei sind einzureichen: 1. Der Geburts- schein, 2. der Impfschein, bezw. auch der Wiederimpfungsschein, 3. ein Zeugnis über den vorangegangenen Unterricht, bezw. ein förmliches Abgangs-

zeugnis von der vorher besuchten Anstalt.

3. Wenn Schüler die Anstalt verlassen sollen, so muss von den Eltern oder deren Stellvertretern vor Beginn des neuen Schulhalbjahrs bezw. Schulquartals eine schrift-

liche Abmeldung erfolgen, in der auch die Bestimmung anzugeben ist, zu welcher die austretenden Schüler übergehen sollen.

Der Direktor Dr. L. Peters.